Fansicht.ch

Diskussionen zum FCZ

Re: Fansicht.ch

Beitragvon macau am 27.07.08 @ 19:50

cucinotta77 hat geschrieben:Das Thema Hooldat wurde leider nicht grundlos und unabhängig jeglicher Vorkommnisse oder Realität aufgegriffen.


Das Thema "HOOLDAT" wurde aufgegriffen, weil im (relativ neuen) Datenschutzgesetz steht, dass jede staatliche Datensammlung einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Der tiefere Sinn dieser Bestimmung ist, unnötige Datensammlungen zu eliminieren und nicht, für jedes existierende Karteikästchen ein Gesetz zu schaffen. Zur Registrierung von Spielbesuchern, welche Sachbeschädigungen etc. begehen, gibt es bereits HOOGAN.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon gelbeseite am 27.07.08 @ 19:54

:-)) Inishmore.

Ich versteh vor allem die Gleichung von actio = reactio (eim is Gärtli seiche = Gummischrot id Frässi) nicht ganz. Die Polizei hat uns mit den gleichen Handschuhen anzufassen wie sie es bei einer Person macht, die nicht dem "Saubannerzug" angehört. Wie ich das sehe liegt bei dir genau der gleiche Denkfehler vor. Ich kann dir aber versichern dass fürs Auto beschädigen wie auch alles andere in deiner Auflistung bestehendes Recht gibt. Weshalb man deshalb eine Kausalität zu unverhältnismässigen Ramboeinsätzen herstellen kann ist mir schleierhaft.
Des weiteren sind die Berichte auf Fansicht ja nicht der einzige Inhalt, meiner Meinung nach sogar sekundär. Man findet dort viel Infos und nützliches um sich zu informieren, die Berichte dienen dabei der Illustration welches Verhalten seitens der Staats- und Ordnungskräfte bekämpft werden soll.

Es steht dir natürlich frei ein eigenes Netzwerk aufzuziehen, in welchem das problematische verhalten von Fussballfans aufgezeigt wird.

Glück auf!
Suedkurvler hat geschrieben:Ich habe gehört, dass FCZ-Hooligans morgen Abend an die Hombrechtiker Chilbi gehen, um dort gegen Rechtsradikale zu "schlegle".
Vielleicht ist es ja auch nur ein Gerücht.
Wer weiss mehr?
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Dini Mueter am 29.07.08 @ 12:36

cucinotta77 hat geschrieben: [...] Was nicht erfunden ist: Reisen an Auswärtsspiele (bei Fans aller Grossclubs) gleichen einem Saubannerzug. Die Züge werden verschmutzt, da dort wird etwas zerstört oder geklaut, auf dem Weg zum Stadion werden Flaschen und Büchsen kreuz und quer liegen gelassen, es wird überall hingepisst, Autos mit falschen Kennzeichen erhalten einen Kratzer usw.

Schau mal: Wenn man bedenkt, dass unsere Extrazüge immer vollkommen ausgelastet sind und hunderte Fans befördern, ist es ja nicht erstaunlich, dass Abfall zurückbleibt. In die Abfalleimer passen gerade mal zwei Bierflaschen rein! Ausserdem wurden die Reinigungskosten der Wagons im Ticketpreis wohl berücksichtigt. Auch auf dem Weg zum Stadion werden Flaschen und Büchsen liegen gelassen, weil weit und breit keine Abfalleimer aufgestellt sind, nicht weil wir alles Asoziale sind! Mein Gott, hunderte von Haustieren pissen und scheissen täglich unsere Strassen und Wiesen voll und wenn mal einer vergessen hat auf dem überfüllten Zug noch Pipi zu machen, dann geht er halt mal in ein Gebüsch. Vor allem, wenn noch eine gute Stunde Marathonanstehen vor Kasse und Eingang ansteht. Es ist ja nicht so, dass auf dem ganzen Weg vom Aarauer Bhf bis zum Brüfgglifeld pissende Menschen Spalier stehen, nicht. Wer stielt oder Autos verkratzt ist ein Idiot und sollte die entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen zu tragen haben.

cucinotta77 hat geschrieben: Als langjähriger Fussballfan und Vater schäme ich mich für dieses Verhalten. Ich erwarte von Fansicht, dass sie mit der gleichen Akribie, wie sie Beispiele von polizei-staatlichen Fehlverhalten sammelt, die einfachsten und grundsätzlichsten Anstandsregeln in Erinnerung ruft und versucht durchzusetzen. [...]

Der Staat verfolgt akribisch Fehlverhalten der Bürger, zivilgesellschaftliche Akteure verfolgen Felhverhalten des Staates. Beispiel: In Nigeria soll eine Frau die vergewaltig wurde wegen Ehebruchs gesteinigt werden, Amnesty International bringt die Story ans Licht der Öffentlichkeit und versucht mit allen möglichen Mitteln Druck auszuüben. Es gibt keinen Grund, warum Amnestys Ressourcen dazu aufgewendet werden sollten, Spendegeldermissbräuche beim Roten Kreuz anzuprangern, denn das ist schlicht nicht die vorgesehene Tätigkeit.

Wenn Dir die Einhaltung der wie Du schreibst "grundsätzlichsten Anstandsregeln" am Herzen liegt, könntest Du Dir überlegen, mit einer eigenen Aktion auf dies aufmerksam zu machen, anstatt die Arbeit von Fansicht zu kritisieren und Forderungen an dessen Tätigkeit zu stellen. Vieles was Du am Fanverhalten ("Saubannerzug") bemängelst, könnte mit einer besseren Organisation rund um die Fussballspiele vermieden werden. Aso, worauf wartest Du noch!
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon BigKahuna am 30.07.08 @ 8:52

Heute im Tagi-Online:

Kritik an Hooligan-Datenbank hält an – nun droht das Aus
In der SP regt sich Widerstand gegen die geplante Datenbank für potenzielle Hooligans: Sie berge die Gefahr polizeilicher Willkür. Auch skeptisch sind SVP und Grüne.

Alles Schräubeln des Stadtrats scheint vergebene Liebesmüh gewesen zu sein: Die Kritik an der überarbeiteten Vorlage für die Hooligan-Datenbank – der sogenannten Hooldat – ebbt nicht ab. «Das Grundübel bleibt nach wie vor bestehen», sagt der SP-Gemeinderat Dominique Feuillet. Auch die neue Version von Hooldat sei mit dem Schweizer Rechtsstaat nicht vereinbar. Seiner Ansicht nach bereitet das geplante Instrument – es wäre in der Schweiz einzigartig – den Boden für polizeiliche Willkür: Heute seien es die Gewalt suchenden Fans und möglichen Hooligans, die vorsorglich erfasst würden. «Morgen schon werden es zum Beispiel Atomkraftgegner und Gewerkschafter sein», befürchtet Feuillet. Was für die Stadtpolizei ein Kompromiss ist, mit dem sie leben kann, taxiert der SP-Politiker als Angriff auf die bürgerlichen Freiheitsrechte.

Mehrheit zusammen mit SVP und GP
Die Einwände aus den Reihen der Sozialdemokraten dürften dem Stadtrat Sorgen bereiten: Die SP zählte bei der gemeinderätlichen Hooldat-Debatte im Februar zusammen mit CVP, EVP und FDP zu jenen Parteien, welche sich zwar grundsätzlich für die Datenbank aussprachen, die Vorlage aber mit Verbesserungsvorschlägen an den Stadtrat zurückwiesen. Feuillet ist überzeugt, innerhalb seiner Partei kein Sololäufer zu sein. Die SP-Fraktion messe dem Schutz des Rechtsstaates traditionell hohes Gewicht bei, sagt er. Auch wenn der städtische Datenschützer nach der Prüfung der Vorlage keine Bedenken angemeldet habe: «Unrecht bleibt Unrecht.»

Liegt Feuillet mit seiner Pulsfühlung im eigenen Lager nicht falsch, droht der Hooldat das vorzeitige Aus. Voraussichtlich im Dezember wird das Parlament über die Vorlage befinden müssen. Zusammen mit der SVP und den Grünen, welche die Datenbank bislang grundsätzlich abgelehnt haben, verfügt die SP über eine üppige Mehrheit im Parlament. An der Haltung der Grünen hat sich nichts geändert: «Präventives Bespitzeln ist nicht Aufgabe der Polizei», sagt der Gemeinderat Matthias Probst. Er habe geglaubt, die Zeit der grossen Fichen sei vorbei und das Erfassen von nicht Straffälligen damit zu Ende.

SVP: Bestehende Mittel genügen
Skepsis herrscht auch bei der SVP. Fraktionschef Mauro Tuena betont zwar, seine Partei müsse die Vorlage des Stadtrates erst noch unter die Lupe nehmen. Klar ist für ihn aber jetzt schon: Die Polizei muss Gewaltexzesse im Umfeld von Sportanlässen mit den bereits bestehenden Mitteln bekämpfen. «Dass dies möglich ist, hat die Euro gezeigt», sagt Tuena.

Vorbehaltlos Unterstützung findet die Vorlage bei der EVP. Bei der CVP war für eine Stellungnahme niemand erreichbar. Noch nicht klar ist, auf welche Seite die FDP kippen wird. Der freisinnige Gemeinderat Alexander Jäger hält die neue Vorlage für sinnvoll: Der Stadtrat habe die Forderungen des Gemeinderats gut darin eingebaut. So etwa könnten Hinweise von Dritten nicht mehr zum Eintrag in die Hooldat führen; zudem sei der Datenschutz weiter verbessert worden.

Jäger wird versuchen, seine Partei für ein Ja zu gewinnen und die Mehrheit des Parlaments hinter sich zu scharen. Gelingt ihm dies, droht aus Sicht der Befürworter neues Ungemach: Der Verein «Referendum BWIS» – ein Zusammenschluss von Fangruppen diverser Fussball- und Eishockeyklubs – hat am Wochenende angekündigt, in diesem Fall juristische Schritte einzuleiten. Die Vorlage sei «unbrauchbar». Es bestehe die Gefahr, dass die Polizei die Einträge willkürlich vornehmen werde.
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. Kurt Tucholsky
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EURO 08 vs. Grundrechte - Testspiel mit Folgen

Beitragvon macau am 02.10.08 @ 17:18

EURO 08 vs. Grundrechte - Testspiel mit Folgen

Der WOZ von heute liegt eine 24-seitige Broschüre mit dem Titel

EURO 08 vs. Grundrechte - Testspiel mit Folgen

bei.

Das Geschehen neben dem Rasen wurde vor und während der Euro 08 beobachtet und zu einzelnen Artkeln versrbeitet, welche zum Teil auch in die Zukunft schauen.

Der Artikel zu BWIS und HOOGAN (Seite 14/15): http://www.referendum-bwis.ch/antidotinlu.pdf
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Beschwerde gegen Dekret BWIS

Beitragvon macau am 07.11.08 @ 1:19

Nachdem am 31. März 2008 das Bundesgericht erkannte, dass die Festlegung der richterlichen Instanz eine wichtige Bestimmung darstelle und somit in ein formelles Gesetz zu kleiden sei (BGE 1C_158/2007 Erwägung 3), liess es sich der Landrat Baselland nicht nehmen, am 11. September 2008 die Zuständigkeit zur Überprüfung des Polizeigewahrsams gemäss BWIS mit einer Verordnung dem Präsidium der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Kantonsgerichts zuzuweisen...

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell06112008.htm

Dies ist die letzte Beschwerde, welche sich mit kantonalen Regelungen zum Hooligangesetz befasst. Ab sofort sind aber Beschwerden gegen das Hooligan-Konkordat, welches ab 1. dem Januar 2010 eingeführt werden soll, denkbar.
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GAMMA statt HOOLDAT

Beitragvon macau am 20.11.08 @ 3:52

Überarbeitete Hooligan-Datenbank bewilligt

http://www.20min.ch/news/zuerich/story/ ... t-13102673

Die Stadtpolizei Zürich kann zur Gewalt-Prävention verdächtige Sportfans nun neu in einem Register erfassen. Das Stadtparlament genehmigte die überarbeitete Hooligan- Datenbank mit 74 Ja- zu 44 Nein-Stimmen.

Das Gesetz habe eine saubere, rechtliche Grundlage, sagte die Sprecherin der CVP/EVP-Fraktion. Auch die FDP bezeichnete die Datenbank als «das richtige Instrument». Die FDP habe Vertrauen in die Polizei, dass diese nur nach bestem Wissen und Gewissen Leute registriert.

Der Gebrauch habe klare Grenzen, sagte die SP-Sprecherin. Dies unterstützte die zuständige Stadträtin Esther Maurer: Es gehe um einen sehr beschränkten Gebrauch. In der Datenbank werden sowohl gewaltbereite wie auch gewaltsuchende Besucherinnen und Besucher von Sportveranstaltungen registriert.

Gegen die Datenbank waren vereinzelte SP-Mitglieder, AL, Grüne und SVP. Die Zeit der politischen Fichen sei schon lange Vergangenheit, sagte der Grünen-Sprecher. Die Grünen seien noch nie für präventives Fichieren gewesen und seien es auch jetzt nicht.

Auch die AL machte den Vergleich zur Fichenaffäre. Für das «gallische Dorf» innerhalb der SP-Fraktion können immer noch zuviele Leute erfasst werden.

Die SVP bezeichnete die Datenbank als «Anfang zur Abschaffung der Unschuldsvermutung». Gemäss SVP haben die Befürworter kein Verständnis für die grundsätzlichen Prinzipien des Rechtsstaats. Die Gegner hatten aber in der Schlussabstimmung keine Chance.

Bereits im Februar

Der Gemeinderat hatte bereits im Februar über die Hooligan- Datenbank debattiert. Damals hatte sich die Mehrheit zwar grundsätzlich dafür ausgesprochen. Sie hatte allerdings einiges bemängelt und die Vorlage zurück an den Stadtrat geschickt.
Insgesamt ist die überarbeitete Vorlage transparenter und schränkt die Datenbearbeitung stärker ein. Verkürzt wurde die Dauer bis zur Löschung eines Eintrages. Zudem wurde der so genannte «Gaffer-Artikel» gestrichen. Dieser sah vor, dass auch Personen, die polizeiliche Tätigkeiten stören, registriert werden können.
Auch wurde die Bestimmung gestrichen, wonach unter anderem aufgrund von «Meldungen und Auskünften Dritter anlässlich von Sportveranstaltungen» Daten registriert werden. Ebenfalls geändert wurde der Name der Datenbank. Statt Hooldat heisst sie nun Gamma.

Juristische Schritte angedroht

Für den Verein «Referendum BWIS» ist aber auch die überarbeitete Version «unbrauchbar». Bei einem Ja des Stadtparlaments will der Verein juristische Schritte einleiten, wie er Ende Juli kurz nach der Präsentation der Vorlage mitgeteilt hatte.

Der Verein «Referendum BWIS» war im Frühjahr 2006 von Fangruppen diverser Fussball- und Eishockeyvereine gegründet worden, um das Hooligangesetz auf eidgenössischer Ebene zu verhindern. Das Referendum kam aber nicht zu Stande

********

Es gibt noch eine zweite Lesung, die Schlussabstimmung findet (vermutlich) erst nächstes Jahr statt.

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell.htm
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Rayonverbote ohne Hand und Fuss

Beitragvon macau am 26.02.09 @ 19:37

Das Hooligangesetz verlangt für den Nachweis gewalttätigen Verhaltens keinen formellen Nachweis im strafrechtlichen Sinn. Viele Rayonverbote enthalten aber gar keine Umschreibung der zu Last gelegten Tat. Zudem werden die meisten Rayonverbote für ein volles Jahr ausgesprochen, obwohl die Dauer nach Schwere der Tat abgestuft sein sollte.

Am 21. Januar 2009 hat der Haftrichter Zürich unter anderem erwogen,

- dass, der von einem Rayonverbot Betroffene, aufgrund des allgemein gültigen Anspruches auf rechtliches Gehör, ein Anrecht darauf hat, dass ihm im Entscheid betreffend Rayonverbot nachvollziehbar dargelegt wird, dass er sich nachweislich an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligt hat,

- dass dies umso mehr gilt, wenn ein Rayonverbot für die maximale Dauer von einem Jahr und für wesentliche Bereiche der Innenstadt sowie für weitere Zentrumsgegenden verhängt wurde, wodurch die vertassungsmässig garantierte Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt wird,

- dass die Verfügung der Stadtpolizei Zürich diesem Anspruch nicht zu genügen vermag; zwar wird der Anlass, nämlich ein Fussballspiel zwischen FCZ und GC im Letzigrund, aufgeführt, auch werden zwei Straftatbestände, nämlich Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Landfriedensbruch, aufgelistet, jedoch beschränkt sich die Verfügung auf die lapidare Bemerkung der Rekurrent habe sich “strafwürdig verhalten“,

- dass der Verfügung nicht zu entnehmen ist, worin das strafwürdige Verhalten im Einzelnen konkret bestehe und insbesondere inwiefern der Rekurrent sich an Gewalt gegenüber Personen oder Sachen gemäss Art. 21 a Abs. 1 lit. g und h VWIS beteiligt habe und worin der Nachweis dieses Verhaltens im Sinne von Art. 21 b Abs. 1 lit. a VWIS bestehe,

und verfügt, dass das Rayonverbot aufgrund dieser Mägel aufzuheben sei.

An der gleichen Krankheit leiden vermutlich hunderte andere Rayonverbote auch, aber leider werden viel zu wenige Beschwerden geführt.

Neben Rayonverboten können auch Stadionverbote zu einem Eintrag in HOOGAN führen. Bei der Qualitüt der Stadionverbote verhält es sich ähnlich wie beim oben zitierten Rayonverbot. Aber auch hier sind Rechtsmittel möglich.

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell25022009.htm
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon din Vater am 25.03.09 @ 1:34

Update vom 24.03.2009:

Neues Grobes Foul:
Rayonverbot wegen mutwilligen Beschädigens eines Klappsitzes im Stadion Letzigrund durch Vewaltungsgericht Zürich aufgehoben.

Weiterlesen...
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Webseite neu gestaltet

Beitragvon macau am 25.03.09 @ 4:16

Die Referendums-Seite wurde etwas aufgefrischt.

materiell neu:

GAMMA (resp. HOOLDAT) kommt kommt am 1. April in den Gemeinderat Zürich:

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell19112008.shtml

Das Rayon Basel St. Jakob ist viel zu gross

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell05122008.shtml

Rayonverbote im Zürich und Thun aufgehoben:

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell25022009.shtml
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Re: Webseite neu gestaltet

Beitragvon macau am 31.03.09 @ 17:16

macau hat geschrieben:GAMMA (resp. HOOLDAT) kommt kommt am 1. April in den Gemeinderat Zürich:

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell19112008.shtml



der Widerstand formiert sich:

http://zuschauerfichen-nein.ch/

Update:

Am 1. April 2009 hat der Gemeinderat in zweiter Lesung Ja zu GAMMA gesagt.

46 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von links und rechts aus SVP, Grünen, SP, AL, AZ und SD haben gemeinsam das Behördenreferendum ergriffen. Nötig wären 42 Unterschriften gewesen.
Zuletzt geändert von macau am 01.04.09 @ 19:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Pennywize am 31.03.09 @ 22:04

hab mich mal kurz durch die Strafprozessordnung des Kantons Zürich gelesen und muss verzweifelt feststellen, dass ich selten so viele gummiparagraphen auf einem haufen gesehen habe, schon fast angsteinflössend ein solches dokument, in welchem die "genauen umstände" derart viel interpretationspielraum der einzelnen ermittlern/polizeibeamten lassen, dass der beschuldigte sich kaum zu wehren vermag.

meine fresse...wir sind doch nur alles marionetten des zionistischen staates. burn babylon!
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Dini Mueter am 02.04.09 @ 11:56

Pennywize hat geschrieben:hab mich mal kurz durch die Strafprozessordnung des Kantons Zürich gelesen und muss verzweifelt feststellen, dass ich selten so viele gummiparagraphen auf einem haufen gesehen habe, schon fast angsteinflössend ein solches dokument, in welchem die "genauen umstände" derart viel interpretationspielraum der einzelnen ermittlern/polizeibeamten lassen, dass der beschuldigte sich kaum zu wehren vermag.

meine fresse...wir sind doch nur alles marionetten des zionistischen staates. burn babylon!

Meine Fresse, vielleicht solltest Du dieses Wort mal in einem Lexikon nachschauen...
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon zZz am 02.04.09 @ 16:28

Pennywize hat geschrieben:meine fresse...wir sind doch nur alles marionetten des zionistischen staates. burn babylon!


Das meinst du aber nicht etwa ernst? Antisemitismus brauchen wir hier nun gar nicht!
Ich mache nie Voraussagen und werde das auch niemals tun. (Paul Gascoigne)
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Pennywize am 03.04.09 @ 18:18

die Anspielung diente dem korrupten Gesellschaftssystem, nicht dem hebräischen Ursprung
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Re: Beschwerde gegen Dekret BWIS

Beitragvon macau am 27.05.09 @ 15:47

macau hat geschrieben:Nachdem am 31. März 2008 das Bundesgericht erkannte, dass die Festlegung der richterlichen Instanz eine wichtige Bestimmung darstelle und somit in ein formelles Gesetz zu kleiden sei (BGE 1C_158/2007 Erwägung 3), liess es sich der Landrat Baselland nicht nehmen, am 11. September 2008 die Zuständigkeit zur Überprüfung des Polizeigewahrsams gemäss BWIS mit einer Verordnung dem Präsidium der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Kantonsgerichts zuzuweisen...


Heute fand die Urteilsberatung statt. Aufgrund des Verzichts der Verfahrensleitung auf einen zweiten Schriftenwechsel konnte schon erahnt werden, dass der Beschwerdegegner keine substantiellen Gründe, welche für das Dekret sprechen, darlegen konnte. Nach 50 Minuten wurde die Beschwerde auch einstimmig gutgeheissen und das Dekret BWIS aufgehoben. Der Grund war selbstverständlich die falsche Regelungsstufe. Das Gericht machte klar, dass richterliche Zuständigkeiten ohne Wenn und Aber in einem formellen Gesetz zu regeln sind. Neben Art. 30 BV verwies die Präsidentin auch auf den Bundesgerichtsentscheid gegen die Verordnung BWIS ZH, Art.87 KV, diverse Literaturstellen und ein älteres Urteil, als sich das Kantonsgericht noch Verwaltungsgericht nannte.

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell06112008.shtml

http://www.referendum-bwis.ch/media_27052009.pdf

Weiter geht es mit einer Beschwerde gegen den Beitritt des Kantons Luzern gegen das Hooligan-Konkordat.
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Beschwerde gegen den Beitritt des Kantons Luzern zum Hooliga

Beitragvon macau am 29.06.09 @ 3:16

Beschwerde gegen den Beitritt des Kantons Luzern zum Hooligan-Konkordat

Am 8. September 2008 hat der Kantonsrat von Luzern das Dekret über den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen erlassen.und damit den Beitritt zum Konkordat vom 15. November 2007 über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen beschlossen.

Gegen diesen Beschluss wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Am 17. Mai 2009 hat das luzerner Stimmvolk den Konkordatsbeitritt mit rund 90 % Ja-Stimmen gutgeheissen.

In der Folge wurde am 22. Juni 2009 beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erhoben. Gerügt wurden im wesentlichen alle Punkte, welche bereits in der Vernehmlassung zum Konkordatsbeitritt von Baselland bemängelt wurden.

Vor allem sind dies die Verletzung der Unschuldsvermutung, des Legalitätsprinzips und des Rechts auf wirksame Beschwerde. Die neu vorgesehene Definition von Transport von Pyro als Gewaltakt sowie die Empfehlung von Stadionverboten verstösst zuden gegen Bundesrecht, namentlich BWIS und StPO.

Ebenso wurde aufschiebende Wirkung beantragt, um das Inkrafttreten des Konkordats auf den 1. Januar 2010 zu verhindern. In seiner Stellungnahme zu diesem Antrag muss der Kantonsrat vor allem begründen, weshalb in Luzern über ein Jahr nach der Aufhebung der Haftüberprüfungsbestimmung der BWIS-Verordnung Zürich durch das Bundesgericht diese richterliche Kompetenz in Luzern immer noch nicht auf Gesetzesstufe geregelt ist.

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell22062009.shtml
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon TRC am 14.07.09 @ 12:03

Müsste die Polizei in diesem Fall nicht durchgreifen?

Es gilt doch das Vermummungsverbot, habe ich jedenfalls in der Zeitung gelesen?

Solche unverbesserliche müssten doch umgehend dem Schnellrichter vorgeführt werden?
Untersuchungshaft, dass sie am Montag bei der Arbeit fehlen!

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Re: Beschwerde gegen den Beitritt des Kantons Luzern zum Hooliga

Beitragvon macau am 20.08.09 @ 16:15

macau hat geschrieben:Beschwerde gegen den Beitritt des Kantons Luzern zum Hooligan-Konkordat


Gestern erhielt ich die Stellungnahme zur Beschwerde in Luzern.

http://www.referendum-bwis.ch/KR_LU.pdf

Die Ausführungen des Kantonsrats sind ziemlich schwach.

Trotz Temperaturen über 30 Grad eine kurze Analyse:

Vorbemerkungen 1 bis 3 sind absolut gegenstandslos, in Vorbemerkung 4 lautet die zitierte Stelle aus dem Bundesgerichtsentscheid: ... die ungewisse Möglichkeit, dass sie sich in besonders gelagerten Einzelfällen als rechtswidrig auswirken könnte, ein Eingreifen des Bundesgerichts im Stadium der abstrakten Normenkontrolle nicht zu rechtfertigen. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, eine allfällige Rechtswidrigkeit bei der Anwendung im Einzelfall geltend zu machen Beim Konkordat besteht gerade nicht die ungewisse Möglichkeit, dass es sich in besonders gelagerten Einzelfällen als rechtswidrig auswirken könnte, vielmehr wird das Legalitätsprinzip bei vielen Verfügungen verletzt, die Unschuldsvermutung bei allen, die Geheimhaltepflicht gemäss StPO bei allen Stadionverbotsempfehlungen etc.

Beim Formellen wird wie üblich dei Beschwerdelegitimation bestritten, das war bei der Haftüberprüfung in Zürich auch so.

Ziffer 12: Das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge gilt gemääs Aet. 1 nur für Verträge zwischen Staaten, nicht aber zwischen Kantonen. Angefochten ist zudem der Beitrittsbeschluss, nicht der Konkordatstext. Der Beitrittsbeschluss kann aufgehoben werden oder nicht, eine andere Möglichkeit hat das Bundesgericht nicht.

Ziffer 13: Ob es sich um Bundesrecht oder kantonales Recht handelt, ist nicht relevant, Massgebend ist der Wille des Gesetzgebers. Der Regierungsrat Luzern hat in der Botschaft geschrieben, dass die Massnahmen aus dem Bundesrecht unveränder übernommen werden sollen, und der Kantonsrat hat in diesem Sinne dem Konkordatsbeitritt zugestimmt.

Ziffer 14: Grundsätzlich können Kantone ihre Gesetze selbständig gestalten. Der Gesetzgeber in Luzern hat aber darauf verzichtet und die Massnahme so übernommen, wie sie im BWIS geregelt sind (siehe oben).

Ziffer 15: Nichtssagende Ausführungen. Ein Stadionverbot erhält die Rechtskraft eines Urteils, und das ist nicht zulässig. Bei einer Beschwerde gegen ein Rayonverbot, wird nur geprüft, ob ein Stadionverbot vorliegt oder nicht, andere Sachverhalten müssten vor Zivilgericht geklärt werden.

Ziffer 16: Die Forderung, dass eine Meldeauflage auf einem Bullenposten nach Wahl erfolgen kann, ist nicht anmassend. In Deutschland gilt diese Regelung, seit ein Verwaltungsgericht festgestellt hat, dass eine Meldeauflage an einer vorbestimmten Stelle die Bewegungsfreiheit unverhältnismässig einschränkt (der Zweck der Massnahme ist, dass eine Sportveranstaltung nicht besucht werden kann, und nicht, dass an einem bestimmten Ort verweilt werden muss).

Ziffer 17: Das Legalitätsprinzip gilt allgemein, nich nur bei verdeckten Ermittlungen.

Ziffer 18: Viel nichtssagendes Blablahh. Das Bundesgericht hat bei der Beschwerde gegen die Verordnung ZH erkannt, dass für den Polizeigewahrsam Art. 5 EMRK Anwendung findet. Gemäss Art. 5 Abs 3 EMRK besteht bei der Haftüberprüfung ein Anspruch auf ein mündliches Verfahren (Anspruch, dem Richter vorgeführt zu werden). Ob Art. 29 BV (Allgemeine Verfahrensgarantien) in Abs. 2 (rechtliches Gehör) kein mündliches Verfahren vorschreibt oder ob Verfahren vor Verwaltungsgericht in der Regel schriftlich sind, interessiert vor diesem Hintergrund keine Sau.

Dass bestritten wird, dass ein Polizeigewahrsam nur kurz vor einem Spiel erfolgen kann, ist nicht besonders bemerkenswert, schliesslich wird alles bestritten. Zur Anordnung von Polizeigewahrsam müssen konkrete und aktuelle Hinweise vorliegen. Ein Haftanordnung lange vor einem Spiel ist daher gar nicht möglich, weil die Hinweise dann nicht mehr aktuell sind.

Ziffer 19: Die Bescherdeführer haben nicht übersehen, dass die StPO die Verfolgung von Straftaten regelt und dass Massnahmen gemäss Konkordat verwaltungsrechtlicher Natur ist. Die Bedingung für den Antrag auf ein Stadionverbot ist, dass sich die betreffende Person gewalttätig verhalten hat. Eine Anzeige muss eingegangen sein oder ein Verfahren bereits eingeleitet, weil dies als Beweis gewalttätigen Verhaltens gilt. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Geheimhaltungspflich für die Polizei, und zwar umfassend im Berufs- und Privatleben. Die Begründung, nach einer stragrechtlichen Verfahrenshandlung seien die betreffenden Beamten bei einer Verwaltungsrechtlichen Handlung nich an die Geheimhaltungspflich gebunden, könnte von einem Webstübler stammen.

Ziffer 20: Die Unschuldsvemutung gilt nicht nur im strafrechtlichen Bereich, wie in der Beschwerde ausführlich dargelegt wurde.


Die Replik muss bis zum 18. Septemner 2009 eingereicht werden.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon macau am 24.08.09 @ 4:29

Die kantonalen Polizeidirektoren wollen Gewalt im Umfeld von Fussball- und Eishockeyspielen nicht mehr länger hinnehmen. Nach einer Reise in andere europäische Städte haben sie am Freitag in Zürich entschlosseneres Vorgehen und gemeinsames Handeln aller Beteiligten gefordert.

Eine kritische Zusammenfassung: http://www.referendum-bwis.ch/aktuell22082009.shtml
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon tscho am 26.08.09 @ 5:06

Ich habe die dazugehörige Medienmitteilung des Basler Justiz- und Sicherheitsdepartements gelesen, datiert vom 21.08.2009. Diese kann auf der von Macau angeführten Webseite runtergeladen werden. Auf das Wesentliche eingedampft kann man diese unter das Motto "Police-Policy" stellen, die Polizei will die Politik diktieren. Das liest sich im Original so:

Das Ziel besteht darin, mit allen beteiligten Partnern eine gemeinsame Policy zu entwickeln, die in den Grundzügen zu Beginn der kommenden Fussball-meisterschaft festgelegt und ab dann schrittweise umgesetzt werden soll. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten ist enger und strukturierter und basiert auf einer klaren Strategie, wobei die Führung bei den Polizeibehörden liegt.

Die im Schnellverfahren durchzupaukende Politik:

Transparente oder Choreografien sind im Innenbereich des Stadions nicht erlaubt, weil sie von den Fans zu oft dazu benützt werden, um sich dahinter zu verbergen und sich dem Blick der Videokameras zu entziehen – beispielsweise, um unerkannt Feuerwerk abzubrennen.

Die Ultras erhalten keine Auftritte in der Stadionzeitung, und es wird ihnen verboten, einen Fanshop zu gründen, damit sie sich nicht über die dort generierten Einnahmen finanzieren können und grösseren Einfluss gewinnen. Den Spielern ist es untersagt, den Ultras zu huldigen.

Die Fanmärsche werden polizeilich eng begleitet. Polizisten in Zivil machen die Märsche mit und kennzeichnen Fans, die sich nicht korrekt verhalten, mit roten Klebepunkten oder SMS-Beschreibungen an die Polizeikollegen, die sie später beim Stadioneingang abfangen. Bei Hochrisikospielen zwingt die Polizei die Fans, auf Fanmärsche zu verzichten und bringt sie mit separat bereitgestellten Strassenbahnen vom Fanzug zum Stadion.


In letzter Konsequenz kann man das Betreiben der Stadien gleich der Polizei und der Armee übertragen, sie bestimmen zukünftig die Stadion-Ordnung, wer Zugang hat und wo mit wem Sitzen darf. Der identifizierte und handverlesene Konsument darf bezahlen und soll nur genehmigte bzw. genehme Äusserungen lassen. Bier wird nicht ausgeschenkt, dafür gibts im Stadion (ausgenommen von dieser Massnahme, die VIP-Logen) periodische Alkohol-Tests mittels Alcometer und i.d.F. Stadionverbote.

Im Rahmen dieser Policy sollen die wichtigsten Grundsatzentscheide, beispielsweise zu den Themen Alkohol und Ticketing, zur Beteiligung der Klubs an den Sicherheitskosten, zur Identifizierung und Sanktionierung von Gewalttätern oder zur Stadionordnung getroffen werden. Parallel zur Formulierung der Policy sollen die Strukturen und Informationsflüsse – auch auf der regionalen Ebene – überprüft werden.

Wo die erwähnten "Informations-Flüsse" hinströmen und wer diese steuert dürfte auch den unbedarftesten Zeitgenossen langsam dämmern, in die Polizei-Zentrale zu den Zuständigen in den Zuständigkeitsbereich. So werden ganze Bevölkerungsteile oder Gruppen von der Polizei gesteuert.

Die generelle zunehmende Militarisierung der Gesellschaft, und der Ausbau polizeistaatlicher Befugnisse sind unverkennbar. Ein weiteres Beispiel, der Missbrauch von Dienstleistenden der Armee (sprich WK-Soldaten) in der Verwaltung, angeleiert durch BR Maurer. Dergestalt wird der anhaltende Kahlschlag in den diversen Verwaltungen welche unter Maurers Fuchtel stehen mit billigen und willigen Arbeitskräften kompensiert. Diese führen (SVP-) Befehle aus und stellen keine Forderungen und "blöde Fragen" an die Vorgesetzten.
...seine ganz besondere Spezialität war es, in wichtigen Spielen Eigentore zu fabrizieren. Immer wenn ihm das passierte, fühlte er ein eigentümliches Kribbeln hinten an seinem Hals, das langsam über seine Wangen hochkroch.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon din Vater am 26.08.09 @ 9:37

tscho hat geschrieben:
Die im Schnellverfahren durchzupaukende Politik:

Transparente oder Choreografien sind im Innenbereich des Stadions nicht erlaubt, weil sie von den Fans zu oft dazu benützt werden, um sich dahinter zu verbergen und sich dem Blick der Videokameras zu entziehen – beispielsweise, um unerkannt Feuerwerk abzubrennen.

Die Ultras erhalten keine Auftritte in der Stadionzeitung, und es wird ihnen verboten, einen Fanshop zu gründen, damit sie sich nicht über die dort generierten Einnahmen finanzieren können und grösseren Einfluss gewinnen. Den Spielern ist es untersagt, den Ultras zu huldigen.

Die Fanmärsche werden polizeilich eng begleitet. Polizisten in Zivil machen die Märsche mit und kennzeichnen Fans, die sich nicht korrekt verhalten, mit roten Klebepunkten oder SMS-Beschreibungen an die Polizeikollegen, die sie später beim Stadioneingang abfangen. Bei Hochrisikospielen zwingt die Polizei die Fans, auf Fanmärsche zu verzichten und bringt sie mit separat bereitgestellten Strassenbahnen vom Fanzug zum Stadion.



Anscheinend hast du die Medienmitteilung nicht aufmerksam genug gelesen. Die Punkte die du aufzählst, sind noch keine festgelegte "Police-Policy", sondern sind Beispiele wie es in Freiburg i.B. gehandhabt wird. Natürlich kann es noch so weit kommen, dass unsere oberschlauen Justiz- und Polizeidirektoren, dass auch so machen wollen...
Meh liefere statt lafere!
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