Fansicht.ch

Diskussionen zum FCZ

Beitragvon Friedrich am 12.03.08 @ 9:07

12. März 2008, Neue Zürcher Zeitung

«Fans haben keine Lobby»

Schweizer Fussballfans kämpfen um ihre Rechte und ihren Ruf

Mit der Initiative «Fansicht» wollen die grössten Schweizer Fussball-Fankurven die Öffentlichkeit für die ihres Erachtens problematische Umsetzung der Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen sensibilisieren. Ein schwieriges Unterfangen.


http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/fans_haben_keine_lobby_1.687454.html[/b]
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Veranstaltungen zur Euro 08

Beitragvon macau am 28.03.08 @ 18:41

Veranstaltungen zur Euro 08

Im Vorfeld der Euro 08 finden noch einige Veranstaltungen statt, welche den Sicherheitswahn im Zusammenhang mit Grossanlääsen thematisieren. Dabei werden auch die Auswirkungen des Hooligangesetzes beleuchtet.

Fancity (Rote Fabrik Zürich) bietet mehrere Anlässe, interessant ist vor allem 'STRAFRAUM: Sicherheitsrhetorik und urbane Kontrolle –
Kurzvorträge und Paneldiskussion
' am 9. April um 20 Uhr.

Kurzvorträge:
- Francisco Klauser (Geograf, Institute of Hazard and Risk Research, University of Durham): "Die Euro 08 im Lichte globaler sicherheitspolitischer Entwicklungstendenzen"

- Volcker Eick (Politikwissenschaftler, John F. Kennedy-Institut der Freien Universität Berlin): „WM-Bataillone. Sicherheitspolitik zwischen Neoliberalisierung und Kommunitarismus“

- Bernhard Hachleitner (Historiker, Wien): „Die überwachte Stadt. Die Auswirkungen der Euro auf Überwachungs- und Sicherheitsmassnahmen am Beispiel Wien“

Moderation: Christoph Müller (Soziologe, Big Brother Awards Schweiz, Zürich)

http://www.rotefabrik.ch/de/konzept/eventdetail.php?id=1442

Am 10. April 2008 um 20 Uhr 15 findet in der Reitschule Bern die Veranstaltung 'EURO 08 vs. Grundrechte - Testspiel mit Folgen' statt.

Inputreferate von:

Elke Steven, Komitee für Grundrechte und Demokratie (Deutschland)
Erfahrungen mit der Einschränkung von Grundrechten während der Fussball WM 2006 in Deutschland. Beispiele von Überwachung und Kontrolle, Aufbau der Sicherheitsorgane, Anpassung der Gesetzgebung und was davon bis heute geblieben ist.

Volker Eick, Politikwissenschaftler an der FU Berlin
Die zunehmende repressive Kontrolle städtischer Räume als Teil einer umfassenden neo–liberalen Sicherheitspolitik mit den Elementen Liberalisierung, Kommodifizierung, Privatisierung und Reregulierung. Die Stadt wird als Unternehmen betrachtet, das es zu vermarkten gilt. Wer den entsprechenden Vorstellungen von Ordnung nicht entspricht, wird ausgegrenzt und weggesperrt.

Viktor Györffy, Rechtsanwalt und Präsident von grundrechte.ch
Für Justiz, Polizei und Armee ist die Euro 08 Anlass, um Kontroll- und Überwachungsmechanismen im grossen Massstab einzusetzen und für die Zukunft zu etablieren. Die persönliche Freiheit und die Unschuldsvermutung werden dabei ausgehöhlt. Gedanken darüber, was die Euro 08 für die Grundrechte bedeutet und was dagegen getan werden kann.

Anschliessend Diskussion.

http://www.grundrechte.ch/2008/aktuell10042008.shtml
Zuletzt geändert von macau am 29.03.08 @ 15:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Massi am 29.03.08 @ 8:19

mehr zum Thema FANCITY:

www.suedkurve.ch
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Beitragvon Dini Mueter am 29.03.08 @ 15:49

Thumbs up für Fansicht! Wichtiges Projekt!
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Beitragvon macau am 09.04.08 @ 4:31

Zur Erinnereung:

Fancity (Rote Fabrik Zürich), 'STRAFRAUM: Sicherheitsrhetorik und urbane Kontrolle – Kurzvorträge und Paneldiskussion' am 9. April um 20 Uhr.


Reitschule Bern, 'EURO 08 vs. Grundrechte - Testspiel mit Folgen', am 10. April um 20 Uhr 15.

Details im vorletzten Post

und etwas zum Lesen: http://www.grundrechte.ch/2008/euro08/F ... uro_08.pdf
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Beitragvon oinkoink am 09.04.08 @ 9:35

am rande: kleiner schreibfehler auf de SK page.. "details" anstatt " detalis"
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Beitragvon Dieter am 09.04.08 @ 9:55

oinkoink hat geschrieben:am rande: kleiner schreibfehler auf de SK page.. "details" anstatt " detalis"


was würden wir nur ohne Dich machen... Danke, dass es Dich gibt
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Hooligan-Gesetz, Hoogan-Datenbank: Wie ist der aktuelle Stan

Beitragvon macau am 04.06.08 @ 0:03

Pünktlich zur Euro 08 ist eine Ausgabe des "Megafon" zum Thema Grundrechte erschienen, u. a. mit dem Artikel "Hooligan-Gesetz, Hoogan-Datenbank: Wie ist der aktuelle Stand?"

http://www.referendum-bwis.ch/megafon.pdf

Neben einem aktuellen Kurzüberblick gibt es auch eine eine Vorschau auf den Sommer 2008.


Ebenfalls neu auf der Webseite, allerdings für Besucher von Meisterschaftsspielen nicht unbedungt interessant, das Manuskript zu "Euro 08 und Datenschutz".

http://www.referendum-bwis.ch/daten_08.pdf
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon BigKahuna am 04.06.08 @ 10:32

Ständerat kämpft gegen HooligansDer Ständerat will die Massnahmen gegen Hooliganismus auf eine solide Verfassungsgrundlage stellen. Diese soll aber nur zum Tragen kommen, falls die Kantone nicht rechtzeitig eine Konkordatslösung in Kraft setzen.
Mit der Verabschiedung alternativer Vorlagen schrieb die kleine Kammer am Mittwoch ein ungewöhnliches Stück Gesetzgebung fort: Angesichts der anstehenden Fussball-EURO und der Eishockey-WM hatte das Parlament 2007 das Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) um Massnahmen gegen Hooligans ergänzt.

Zum Erlass von Meldeauflage, Rayonverbot und Polizeigewahrsam fehlte ihm allerdings die Kompetenz in der Verfassung. Die Kantone hielten still, um bei den sportlichen Grossanlässen überhaupt eine Handhabe zu haben. Das Parlament seinerseits befristete die Massnahmen bis Ende 2009.

Aus diesem Grund arbeiten die Kantone derzeit an einem Konkordat; mehrere Stände haben bereits ihren Beitritt erklärt. Nach Auskunft der kantonalen Polizeidirektoren-Konferenz ist bis 2009 mit der Umsetzung des Abkommens in 15 oder 16 Kantonen zu rechnen, wie Kommissionssprecher Hermann Bürgi (SVP/TG) sagte.

Der Ständerat hat am Mittwoch bereits die gesetzestechnisch notwendigen Änderungen im BWIS gutgeheissen. Er will aber auch gewappnet sein, sollte die von allen Seiten bevorzugte Konkordatslösung scheitern. Er hat gleichzeitig eine Verfassungsänderung gutgeheissen, welche dem Bund die fehlenden polizeilichen Kompetenzen einräumt.

Die Vorlage geht nun an den Nationalrat, der sie in der Herbstsession behandeln soll. Falls nötig, könnte bei diesem Zeitplan im Sommer 2009 das Verfassungsreferendum durchgeführt werden.

Quelle: SDA/ATS
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. Kurt Tucholsky
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EURO 08: Rechtshilfe für Fussballfans

Beitragvon macau am 04.06.08 @ 19:36

EURO 08: Rechtshilfe für Fussballfans

Ein Ratgeber von DJS enthält Tipps fürs richtige Verhalten im Stadion, in der Fanzone und in der Fanmeile, ebenso Telefonnummern für rasche anwaltliche Hilfe bei Problemen mit der Polizei.

Den Flyer gibt es auf Deutsch, Englisch, Französisch und Türkisch.

http://www.referendum-bwis.ch/homepage.htm
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon fischbach am 17.06.08 @ 9:05

Am Sonntagabend hat die Stadtpolizei Zürich auf der Fan- Meile einen 24-jährigen Schweizer verhaftet, der mit einem Rayonverbot belegt ist und sich am Limmatquai nicht hätte aufhalten dürfen. Laut einem Communiqué hatten Szenekenner der Polizei den Mann kurz vor Spielbeginn erkannt. Nun erhält dieser zusätzlich eine Meldeauflage: Er muss sich während der Euro 08 sowie in den nächsten zwölf Monaten vor und nach den Spielen der Zürcher Mannschaften im Letzigrund auf einen Polizeiposten begeben. (NZZ)

Medienmitteilung vom 15:06:2008 23:31

Zürich: EURO 08 Bulletin Nr. 47 vom 15. Juni 2008, 23.30 Uhr
Gemeinsames EURO-Bulletin der Stadt- und Kantonspolizei sowie Schutz & Rettung Zürich
Stadtpolizei Zürich Raum Bellevue, Seepromenade Die Fanzone war heute Abend während des Spiels Schweiz-Portugal trotz kühler Witterung und teilweise leichtem Nieselregen sehr gut besucht. Es herrschte eine ausgesprochen friedliche Stimmung. Kurz vor Spielbeginn erkannten Szenenkenner der Stadtpolizei Zürich in der Fanmeile einen Mann, welcher mit einem Rayonverbot belegt ist. Der 24-jährige Schweizer wurde verhaftet. Er erhält nun zusätzlich zum Rayonverbot eine Meldeauflage. Dies bedeutet, dass er sich während der Euro 08 und bei Spielen von Zürcher Mannschaften im Letzigrund vor und nach dem jeweiligen Spiel bei einem Polizeiposten melden muss. Die Auflage für die Zürcher Spiele dauert zwölf Monate. Letzigrund und Umgebung Keine besonderen Meldungen. Übriges Stadtgebiet Keine besonderen Meldungen. Kantonspolizei Zürich Hauptbahnhof und Umgebung / Langstrasse, Kreis 4 und 5 Aufgrund von Autokorsos und Hupkonzerten musste im Stadtkreis 4 um 23.00 Uhr durch die Kantonspolizei Zürich die Langstrasse und mehrere in diese einmündende Strassen für den Individualverkehr gesperrt werden. Der Trolleybusverkehr ist durch die Sperrung nicht beeinträchtigt. Übriges Kantonsgebiet Keine besonderen Meldungen. Schutz & Rettung Zürich Ganzes Stadtgebiet Keine besonderen Meldungen. Hinweis: Wir weisen Sie darauf hin, dass die Medieninformationszentrale Sicherheit EURO 2008 (MIZ) ausserdem täglich ab ca. 18.00 Uhr die wichtigsten Tagesereignisse zum Thema Sicherheit in der ganzen Schweiz mehrsprachig verbreitet. Diese Informationen können Sie auf folgender Internetadresse abrufen: http://www.sicherheiteuro2008.ch Stadtpolizei Zürich
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Vernehmlassungsantwort Hooligankonkordat

Beitragvon macau am 01.07.08 @ 2:48

In der Presse wird momentan negative Stimmung gegen Clubfans gemacht. Vor der Euro wurde ein Vorfall in St. Gallen, welcher zu einem grossen Teil provoziert wurde, aufgebauscht, und nach der Euro ein Vorfall in einem Schnellzug zwischen Wil und Zürich, welcher gar keiner war, wenn man von einer Massenverhaftung absieht.

Dazwischen wurde die Euro landesweit als extrem friedlich dargestellt. Dass dies nicht in diesem Umfang zutraf, hat ein Monitoring von grundrechte.ch ergeben:

http://www.grundrechte.ch/2008/aktuell25052008.shtml

(siehe 'Schlägereien auf dem Marktplatz' und 'Risse im Bild der Fussballparty')

Ganz offensichtlich wird gezielt versucht, eine positive Stimmung für das Hooligan-Konkordat zu schaffen,

Der Kanton Basel-Landschaft hat für den Beitritt zu diesem Konkordat eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Vernehmlassungsantwort von Referendum BWIS ist auf alle Kantone übertragbar, weil in allen Kantonen der identische Gesetzestext eingeführt werden soll.

Webseite: http://www.referendum-bwis.ch/aktuell02042008.htm

PDF: http://www.referendum-bwis.ch/hooligankonkordat.pdf
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon demi am 01.07.08 @ 8:39

Was kann man eigentlich gegen einen Konkordatsbeitritt von Zürich machen ?
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon macau am 02.07.08 @ 0:43

demi hat geschrieben:Was kann man eigentlich gegen einen Konkordatsbeitritt von Zürich machen ?


Der Konkordatsbeitritt muss vom Kantonsrat beschlossen werden.

Anschliessend ist ein Referendum möglich. Das ist nicht sehr sinnvoll, weil der Beitritt wie das Polizeigesetz haushoch angenommen würde.

Im Gegensatz zum Hooligangesetz unterliegt das Hooligankonkordat als kantonales Recht dar abstrakten Normenkontrolle, d. h. beim Bundesgericht kann Beschwerde wegen Veletzung der EMRK (Unschuldsvermutung und Recht auf wirksame Beschwerde) sowie der Bundesverfassung (Willkürverbot) erhoben werden.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Stallo am 02.07.08 @ 9:01

macau hat geschrieben:Im Gegensatz zum Hooligangesetz unterliegt das Hooligankonkordat als kantonales Recht dar abstrakten Normenkontrolle, d. h. beim Bundesgericht kann Beschwerde wegen Veletzung der EMRK (Unschuldsvermutung und Recht auf wirksame Beschwerde) sowie der Bundesverfassung (Willkürverbot) erhoben werden.


Und da das Hooligangesetz Bunderecht ist, darf es vom Bundesgericht nicht auf die Verfassungsmässigkeit (Grundrechte) geprüft werden. Vor dem Europ. Menscherechtshof jedoch schon. Und die könnten dann die CH rügen. Sehe ich das richtig? Es könnte sich also trotzdem lohnen mal einen Entscheid weiter zu ziehen (sofern die finanziellen Mittel vorhanden sind...).
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon macau am 02.07.08 @ 12:06

Stallo hat geschrieben:
macau hat geschrieben:Im Gegensatz zum Hooligangesetz unterliegt das Hooligankonkordat als kantonales Recht dar abstrakten Normenkontrolle, d. h. beim Bundesgericht kann Beschwerde wegen Veletzung der EMRK (Unschuldsvermutung und Recht auf wirksame Beschwerde) sowie der Bundesverfassung (Willkürverbot) erhoben werden.


Und da das Hooligangesetz Bunderecht ist, darf es vom Bundesgericht nicht auf die Verfassungsmässigkeit (Grundrechte) geprüft werden. Vor dem Europ. Menscherechtshof jedoch schon. Und die könnten dann die CH rügen. Sehe ich das richtig? Es könnte sich also trotzdem lohnen mal einen Entscheid weiter zu ziehen (sofern die finanziellen Mittel vorhanden sind...).


Das siehst du richtig, zumindest teilweise.

Vor dem Europäischen Gerichtshof ist eine Beschwerde anhand eines konkreten Falls möglich, nicht aber eine abstrakte Normenkontrolle.

Aufgrund der Dauer eines Verfahrens und auch wegen der Kosten wäre es hirnrissig, ein Gesetz, welches Ende 2009 ausläuft, anhand eines konkreten Falls prüfen zu lassen. Sofern der Verfassungsartikel kommt und BWIS I dauerhaft wird, wöre dies aber der Weg, der eingeschlagen werden müsste.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Svon H. am 12.07.08 @ 10:31

Heute in der NZZ:

Rayonverbot ist Prävention und keine Strafmassnahme
Unschuldsvermutung gilt nicht

Das Rayonverbot gegen Hooligans ist keine strafrechtliche, sondern eine verwaltungsrechtliche Massnahme und dient der Prävention. Ein betroffener Fussballfan kann sich deshalb nicht auf die Unschuldsvermutung berufen. Verhältnismässig muss die Anordnung jedoch sein.

Ganzer Artikel:
http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/rayonverbot_ist_praevention_und_keine_strafmassnahme_1.782262.html
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon macau am 14.07.08 @ 7:44

Svon H. hat geschrieben:Heute in der NZZ:

Rayonverbot ist Prävention und keine Strafmassnahme
Unschuldsvermutung gilt nicht



Eine Umschreibung, weshalb der "Trick" Verwaltungsmassnahme nicht funktioniert, ist in der Vernehmlassungsantwort ein paar Post weiter oben zu finden.

Die EMRK liegt nicht auf Deutsch vor, aber auf Englisch und Französisch. Gewisse Bestimmungen der EMRK sind nicht anwendbar, sofern ein "acte de gouvernement" betroffen ist. Es ist aber zu einfach und entspricht nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dies in straf- und verwaltungsrechtliche Zwangsmassnahmen nach nationalem Gesetz zu interpretieren. Auf diese Weise könnte jede Bestimmung der EMRK umgangen werden, indem einfach Verwaltungsmassnahmen statt Strafmassnahmen eingeführt würden.

Amtliches Handeln zum Schutz der Polizeigüter wurde vom Bundesgericht im Fall der Einziehung von Propagandamaterial der PKK explizit als nicht "acte de gouvernement" qualifiziert, obwohl im entsprechenden Gesetz alles verwaltungsrechlich geregelt war (BGE 125 II 417).

Die Bewegungsfreiteit ist im 4. Zusatzprotokoll zur EMRK, welches von der Schweiz ratifiziert wurde, garantiert, d. h. relevante Bestimmungen der EMRK sind auch auf eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit anwendbar.
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HOOLDAT 2. Versuch

Beitragvon macau am 26.07.08 @ 14:55

Am Montag wurde bekannt, dass eine neue HOOLDAT-Vorlage in den Gemeinderat Zürich kommt.

http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/zu ... 14218.html

Nachdem mitte Woche neue Fichen des DAP ruchbar wurden, ist eigentlich klar, dass der Weg Richtung wenger Schnüffelstaat und nicht Richtung mehr Schnüffelstaat gehen muss.

Da bisher niemand die neue HOOLDAT-Vorlage kritisiert hat, wurde heute eine entsprechende Medienmitteilung verschickt.

http://www.referendum-bwis.ch/media_26072008.pdf
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon cucinotta77 am 27.07.08 @ 13:20

Ich bin überzeugt, dass wir in der Schweiz gut leben: wir haben einen in den allermeisten gut funktionierenden Rechtsstaat, tiefe Arbeitslosenquoten, sehr viele und vorzügliche staatliche Ausbildungsmöglichkeiten. Wir alle wissen, dass wir im Grunde im Paradis leben: Ich kenne kein Land auf dieser Erde, in dem ich lieber leben würde als die Schweiz. Ich kenne keine Stadt auf der Erde, in der ich lieber leben würde als in Zürich. Nicht nur deshalb (aber auch) bin ich seit Mitte der 70er Jahre ein FCZ-ler.

Fansicht.ch ist ein wichtiges Instrument der Fans und meines Erachtens das beste Beispiel für gelebte Rechtsstaatlichkeit. Es werden haarsträubende Beispiele aufgeführt; der Text alleine beweisst aber rein gar nichts, sämtliche Beispiele könnten auch erfunden sein.

Was nicht erfunden ist: Reisen an Auswärtsspiele (bei Fans aller Grossclubs) gleichen einem Saubannerzug. Die Züge werden verschmutzt, da dort wird etwas zerstört oder geklaut, auf dem Weg zum Stadion werden Flaschen und Büchsen kreuz und quer liegen gelassen, es wird überall hingepisst, Autos mit falschen Kennzeichen erhalten einen Kratzer usw.

Als langjähriger Fussballfan und Vater schäme ich mich für dieses Verhalten. Ich erwarte von Fansicht, dass sie mit der gleichen Akribie, wie sie Beispiele von polizei-staatlichen Fehlverhalten sammelt, die einfachsten und grundsätzlichsten Anstandsregeln in Erinnerung ruft und versucht durchzusetzen.

Nochmals: Die grundsätzlichen Menschenrechte müssen jederzeit gewahrt bleiben und da haben wir es in der Schweiz im Grossen und Ganzen gut. Ich bin aber der Meinung, dass vermeintliche Fans, die sich auf ihren Saubannerzügen daneben benehmen, nicht erwarten dürfen mit Samthandschuhen angefasst zu werden. Das Thema Hooldat wurde leider nicht grundlos und unabhängig jeglicher Vorkommnisse oder Realität aufgegriffen. Das Newton'sche Gesetz spielt eben auch hier: Actio = Reactio
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Inishmore am 27.07.08 @ 19:42

Doppelpost
Zuletzt geändert von Inishmore am 27.07.08 @ 19:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Inishmore am 27.07.08 @ 19:43

cucinotta77 hat geschrieben:Ich bin überzeugt, dass wir in der Schweiz gut leben: wir haben einen in den allermeisten gut funktionierenden Rechtsstaat, tiefe Arbeitslosenquoten, sehr viele und vorzügliche staatliche Ausbildungsmöglichkeiten. Wir alle wissen, dass wir im Grunde im Paradis leben: Ich kenne kein Land auf dieser Erde, in dem ich lieber leben würde als die Schweiz. Ich kenne keine Stadt auf der Erde, in der ich lieber leben würde als in Zürich. Nicht nur deshalb (aber auch) bin ich seit Mitte der 70er Jahre ein FCZ-ler.

Fansicht.ch ist ein wichtiges Instrument der Fans und meines Erachtens das beste Beispiel für gelebte Rechtsstaatlichkeit. Es werden haarsträubende Beispiele aufgeführt; der Text alleine beweisst aber rein gar nichts, sämtliche Beispiele könnten auch erfunden sein.

Was nicht erfunden ist: Reisen an Auswärtsspiele (bei Fans aller Grossclubs) gleichen einem Saubannerzug. Die Züge werden verschmutzt, da dort wird etwas zerstört oder geklaut, auf dem Weg zum Stadion werden Flaschen und Büchsen kreuz und quer liegen gelassen, es wird überall hingepisst, Autos mit falschen Kennzeichen erhalten einen Kratzer usw.

Als langjähriger Fussballfan und Vater schäme ich mich für dieses Verhalten. Ich erwarte von Fansicht, dass sie mit der gleichen Akribie, wie sie Beispiele von polizei-staatlichen Fehlverhalten sammelt, die einfachsten und grundsätzlichsten Anstandsregeln in Erinnerung ruft und versucht durchzusetzen.

Nochmals: Die grundsätzlichen Menschenrechte müssen jederzeit gewahrt bleiben und da haben wir es in der Schweiz im Grossen und Ganzen gut. Ich bin aber der Meinung, dass vermeintliche Fans, die sich auf ihren Saubannerzügen daneben benehmen, nicht erwarten dürfen mit Samthandschuhen angefasst zu werden. Das Thema Hooldat wurde leider nicht grundlos und unabhängig jeglicher Vorkommnisse oder Realität aufgegriffen. Das Newton'sche Gesetz spielt eben auch hier: Actio = Reactio

Nein, nein, ist schon so. Die Beispiele sind auf Fansicht sind alle erfunden! Der Schweizer Rechtsstaat, der einzige Weltweit der wirklich funktioniert und Korruption und Machtgeilheit sind hierzulande absolute Fremdwörter. Ich fordere von Fansicht ein Stellungnahme! So geht das nicht weiter! Diese Fussballfans benehmen sich wie die letzten Barbaren und meinen dann noch, sich auf so was wie ein Rechtssystem berufen zu können. Es ist ganz klar, wer die Grenzen des Rechtsstaates zu sprengen versucht, indem er seine Mannschaft unterstütz, der gehört weg. Wer die Bösen sind und wer die Guten muss man gar nicht überlegen, denn es ist ja offensichtlich. Long live George Orwell!
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