Fansicht.ch

Diskussionen zum FCZ

Re: Fansicht.ch

Beitragvon din Vater am 29.01.10 @ 0:35

Gewalt im Fussball
Tagebuch der Ratlosigkeit
Von Pascal Claude

Mit Alkoholverboten und einem falschen Hooliganbegriff ist der Fansubkultur nicht beizukommen.

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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Dini Mueter am 29.01.10 @ 12:27

Merci Pacal Claude. Wieder einmal.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon lapen am 29.01.10 @ 14:59

din Vater hat geschrieben:Gewalt im Fussball
Tagebuch der Ratlosigkeit
Von Pascal Claude

Mit Alkoholverboten und einem falschen Hooliganbegriff ist der Fansubkultur nicht beizukommen.

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Die Gleichsetzung von Feuerwerk mit «gewalttätigem Verhalten» im Hooligangesetz (BWIS II) entpuppt sich als unüberwindbares Hindernis auf dem Weg zu einer Annäherung zwischen Ligen, Vereinen und Fans in den Kurven. Selbst Sicherheitsverantwortliche moderner Stadien wie die in Bern oder Basel halten es für einen grossen Fehler, die Pyrozünder zu Hooligans hochzustilisieren (wie eine im FC-Basel-Forum publizierte Bachelorarbeit der Uni Freiburg zeigt).

im anhang der arbeit sind interviews mit dani wyler und den sicherheitsverantwortlichen von yb und bisel zu finden
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon sundance am 29.01.10 @ 15:27

Gehört wohl eher in den Pyro-Fred, aber da ebenfalls von Pascal Claude und halt irgendwie kontextmässig vetretbar:

[url]http://knappdaneben.net/2010/01/mit-zwei-ellen/
[/url]

zwar aus dem schönen Österreich, aber die Diskussion ist bis auf einige ausgetauschte Gesichter die gleiche.
..schönes Wetter. Da kann ich heute mal in kurzen Hosen fernsehen.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon K 6 M am 29.01.10 @ 15:50

lapen hat geschrieben:im anhang der arbeit sind interviews mit dani wyler und den sicherheitsverantwortlichen von yb und bisel zu finden


Das Wyler Interview ist Realsatire pur. :D
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Mostowoj am 29.01.10 @ 16:32

Der ist nicht nur in seinem Hauptberuf ein Vollidiot, sondern auch wenn er nebenamtlich als "Experte" ein Interview gibt. Züri-Fan hin oder her.

"Ich glaube im Ausland ist das im abflauen, ich bin mir nicht sicher. Ich glaube das habe ich nicht gesehen in Marseille, ich konnte mich jetzt nicht speziell achten, aber es ist mir nicht aufgefallen und die gelten als sehr fanatisch. Ich bin mir noch sicher, warten sie schnell, ich frage kurz nach (spricht mit jemandem im Raum) hat es gegeben? Also bei den Zürchern ist klar, aber bei Marseille auch? Da habe ich jetzt nichts gesehen... (zurück am Telefon)
also, es hat offenbar doch gegeben."

"Also, ich kann es nicht sagen, aber ich sage das jetzt mal so Handgelenk mal Pi, ich glaube nicht, dass es früher nach jedem Zürich-Basel Schlägereien gab. Ich glaube vor 20, 25 Jahren hat es das nicht gegeben. (jemand sagt etwas im Raum, Dani Wyler zu dieser Person). Hat es das gegeben? Ok...
(wieder am Telefon) Ok... lacht) ich bin halt schon ein bisschen ein Älterer. Dann liegt das länger zurück. Aber was ich sicher sagen kann: nicht nach jedem St.Gallen-Luzern, also da Basel-Zürich ist da ein Spezialfall, aber nicht nach jedem St.Gallen-Luzern gab es Schlägereien. Und dieses wissen, dass diese Gruppierungen immer wieder aufeinander zugehen, das hat sicher auch dazu beigetragen. Dass insgesamt das fanverhalten kritischer betrachtet wird als früher."

"Gut, jetzt weiss man nicht was war zuerst da, das Huhn oder das ei? Aber ääh, aber das ist schwierig. Ich glaube auch, das ist zum Teil ein zirkel in den du gar nicht rein darfst. Mit vielen Geheimnissen verbunden, das rein schmuggeln dieser Artikel, das ist ja auch mittlerweilen ziemlich ausgereift. Der Ideenreichtum ist relativ gross, oder. Wo offenbar, also ich sowieso nicht, wo offenbar aber sogar die Sicherheitskräfte überfordert sind."
Ceterum censeo Baselem esse delendam. ----------- Cato Censorius, CL ante Christum natum
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon macau am 29.01.10 @ 17:46

Der Beschwerdereigen gegen das Hooligan-Konkordat wurde mit den Beschwerden gegen den Beitritt von Basel-Landschaft vom 12. Januar 2010 resp. Basel-Stadt vom 27. Januar 2010 abgeschlossen. Jetzt ist das Bundesgericht an der Reihe:

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell28012010.shtml

Neue Dokumente auf der Webseite:

Eine Diplomarbeit zur Darstellung von Pyro in den Medien sowie ein WOZ-Artikel (Tagebuch der Ratlosigkeit):

http://www.referendum-bwis.ch/dokumente.shtml
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon din Vater am 30.01.10 @ 3:34

Hier noch zwei amüsante Blog-Einträge von Daniel Ryser zur Leichtbier-Kakke des kjpd:

Carlsberg Hooligans

Carlsberg Hooligans, Teil 2


Von Daniel Ryser erscheint übrigens in Kürze das Buch: "Feld, Wald, Wiese. Hooligans in Zürich"

Infos: http://www.echtzeit.ch/buecher.php?id=66
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon parmigiana am 17.02.10 @ 17:22

Neuer Update auf http://www.fansicht.ch

Das Berner Obergericht spricht einen Fan, welcher trotz nationalem Stadionverbot ein Spiel im Stade de Suisse besucht hat, vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei.

Die 2. Strafkammer des Obergerichtes stellte fest, der FC Thun habe selbst kein Fehlverhalten festgestellt, sondern sich auf die Angaben der Polizei gestützt. Diese hätten aber lediglich aus einem vorgedruckten, standartisierten Verfügungsformular bestanden ohne personenbezogene Hinweise auf einen in Art. 7 der SFL-Richtlinien für Stadionverbote aufgeführten Tatbestand. Wenn aber diese ungenügenden Beweiserhebungen nicht Grundlage eines rechtsgültigen, unanfechtbaren Rayonverbots sein könnten, so taugten sie auch nicht für die Begründung eines Stadionverbotes. Das Stadionverbot sei zwar ein privatrechtlicher Vorgang, es stehe jedoch den der SFL angehörenden Klubs eben nicht frei, gegen irgendwen grundlos ein (erst noch national geltendes) Stadionverbot auszusprechen, sondern nur gegen jenen, der gegen die entsprechenden Bestimmungen in den Richtlinien der SFL verstossen habe. Deshalb sei das vom FC Thun gegen den Fan ausgesprochene Stadionverbot zu Unrecht erlassen worden. Damit sei der objektive Tatbestand des Stadionverbotes schon aus diesem Grund nicht erfüllt.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon kenshiro am 17.02.10 @ 17:46

din Vater hat geschrieben:Hier noch zwei amüsante Blog-Einträge von Daniel Ryser zur Leichtbier-Kakke des kjpd:

Carlsberg Hooligans

Carlsberg Hooligans, Teil 2


Von Daniel Ryser erscheint übrigens in Kürze das Buch: "Feld, Wald, Wiese. Hooligans in Zürich"

Infos: http://www.echtzeit.ch/buecher.php?id=66


Habe mir das Buch bestellt und muss sagen es liest sich ziemlich gut und dieser Dani Ryser hat zwar für verschiedene Zeitungen gearbeitet (aktuell WOZ) aber bleibt erstaunlicherweise ziemlich unparteiisch und sachlich wobei immer wieder süffisante Bemerkungen betreffend dem kjpd etc vorkommen. Das Buch ist leider ziemlich dünn und mit grosser Schrift geschrieben, das heisst es ist in 30min gelesen. Im grossen und ganzen eine amüsante Lektüre welche sachlich und mit vielen Zitaten geschriben wurde.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon din Vater am 17.02.10 @ 19:58

Bundesamt für Polizei visiert GC-Fans

Posted on | Februar 17, 2010
Bild

Im soeben erschienenen Buch «Feld-Wald-Wiese. Hooligans in Zürich» lässt sich Christoph Vögeli, Leiter Zentralstelle Hooliganismus zitieren, dass der Polizei die Ultraszene wegen ihrer Unübersichtlichkeit Mühe bereite. Dass die Polizei offenbar sehr gut informiert ist über Ultra-Gruppen und gar deren Reisepläne bis ins Detail kennt, zeigt ein Dokument des Bundesamts für Polizei (Fedpol), das Nation of Swine vorliegt.

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Re: Fansicht.ch

Beitragvon globus am 18.02.10 @ 21:15

Tagi von heute: "Luzern verurteilt 23 Fussball-Chaoten"

Die Verurteilten wurden mittels Internetfahndung identifiziert. Ich dachte eine Internetfahndung ist nur bei SCHWEREN Delikten verhältnismässig und somit zulässig. Die 23 Urteile ergingen wegen folgenden Tatbeständen:

- Landfriedensbruch
- Ruhestörung (!)
- unanständiges Benehmen (!)
- Übertretung allgemeiner Verbote
- Einsatz von pyrotechnischem Material

Das sind ja extrem schwere Delikte....
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon din Vater am 18.02.10 @ 21:53

globus hat geschrieben:Tagi von heute: "Luzern verurteilt 23 Fussball-Chaoten"

Die Verurteilten wurden mittels Internetfahndung identifiziert. Ich dachte eine Internetfahndung ist nur bei SCHWEREN Delikten verhältnismässig und somit zulässig. Die 23 Urteile ergingen wegen folgenden Tatbeständen:

- Landfriedensbruch
- Ruhestörung (!)
- unanständiges Benehmen (!)
- Übertretung allgemeiner Verbote
- Einsatz von pyrotechnischem Material

Das sind ja extrem schwere Delikte....


Da kann man eigentlich nur die Standard-Meinung, des Blick-Lesers zitieren:

Dieses Hooligans-Pack muss mit aller Härte angepackt werden. Drastische Strafen
sind gefordert. Sofort ab in den Knast und bis sämtliche Schäden und der notwendige
Polizei-Einsatz bezahlt ist, dort schmoren lassen. Im weiteren muss dieser Hooligens-
Abschaum an den Pranger gestellt werden. Es ist unverständlich, warum hier immer
noch die Kuscheljustiz angewendet wird.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Dini Mueter am 18.02.10 @ 22:10

din Vater hat geschrieben:
globus hat geschrieben:Tagi von heute: "Luzern verurteilt 23 Fussball-Chaoten"

Die Verurteilten wurden mittels Internetfahndung identifiziert. Ich dachte eine Internetfahndung ist nur bei SCHWEREN Delikten verhältnismässig und somit zulässig. Die 23 Urteile ergingen wegen folgenden Tatbeständen:

- Landfriedensbruch
- Ruhestörung (!)
- unanständiges Benehmen (!)
- Übertretung allgemeiner Verbote
- Einsatz von pyrotechnischem Material

Das sind ja extrem schwere Delikte....


Da kann man eigentlich nur die Standard-Meinung, des Blick-Lesers zitieren:

Dieses Hooligans-Pack muss mit aller Härte angepackt werden. Drastische Strafen
sind gefordert. Sofort ab in den Knast und bis sämtliche Schäden und der notwendige
Polizei-Einsatz bezahlt ist, dort schmoren lassen. Im weiteren muss dieser Hooligens-
Abschaum an den Pranger gestellt werden. Es ist unverständlich, warum hier immer
noch die Kuscheljustiz angewendet wird.

Ganz meine Meinung, Kriegsrecht ist angebracht. Ich denke auch Folter während der U-Haft ist legitim, auch wenn nur ein einziger FCZ-RTS-Ultra-Krawallant wegen unanständigem Benehmen überführt werden kann! Ihr werded staunen, was so ein bisschen Waterboarding bewirken kann. Verdammtes Saupack ist für alle Probleme der Schweiz verantwortlich! Es wäre nur gerecht, wenn man diese Horde in Lybische Arbeitslager stecken würde als Pfand für die zwei Geiseln.

Ach ja, neben der Polemik noch was am Rande: Der Prozess gegen die in Lybien inhaftierter Schweizer ist genau so unverhältnismässig wie auf Vorrat unbescholtene Bürger zu fichieren oder Fussballfans mit teils fadenscheinigen Begründungen zu inhaftieren und zu verurteilen. En guete.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon globus am 19.02.10 @ 10:18

Eigentlich müsste doch nun in Luzern auch bei vergleichbar "schweren" Delikten wie Ladendiebstahl oder Schwarzfahren das Mittel der Internetfahndung zur Identifizierung der Täter eingesetzt werden (Überwachungskameras gibt es ja genug). Das wäre doch konsequent, oder ? Wird aber (richtigerweise) nicht gemacht, weil unverhältnismässig.

Aber im Kampf gegen die bösen, bösen Fussballhooligans ist den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten offensichtlich jedes Mittel recht.
Ob dabei rechtsstaatliche Prinzipien auf der Strecke bleiben oder nicht, ist Nebensache.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Istvan a kiraly am 19.02.10 @ 16:53

Gibs ja wohl nicht.
Uebrigens am Sonntagmorgen (nach FCZ-Xam) klopfte die Bullerei an meine Haustüre. War nicht zuhaus, keine Ahnung was die wollten.
Auf dem Posten 4 hatten die auf alle Fälle auch keinen Plan. Was war jetzt die Scheisse??
ich bi für immer än fän vo dem rumän...
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon 11freunde am 19.02.10 @ 17:50

Istvan a kiraly hat geschrieben:Gibs ja wohl nicht.
Uebrigens am Sonntagmorgen (nach FCZ-Xam) klopfte die Bullerei an meine Haustüre. War nicht zuhaus, keine Ahnung was die wollten.
Auf dem Posten 4 hatten die auf alle Fälle auch keinen Plan. Was war jetzt die Scheisse??


Die wollten Gipfeli vorbei bringen und mit Dir über Gott und die Welt sprechen!
<sigh>
von piiiZH am 18.06.09 @ 13:33

Ich bin immer von der Mannschaft Fan, welche gerade Meister ist.
Dies unabhängig von Land, Kontinent geschweige denn Geschlecht der Spieler/innen.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon wixer am 22.02.10 @ 12:26

globus hat geschrieben:Eigentlich müsste doch nun in Luzern auch bei vergleichbar "schweren" Delikten wie Ladendiebstahl oder Schwarzfahren das Mittel der Internetfahndung zur Identifizierung der Täter eingesetzt werden (Überwachungskameras gibt es ja genug). Das wäre doch konsequent, oder ? Wird aber (richtigerweise) nicht gemacht, weil unverhältnismässig.

Aber im Kampf gegen die bösen, bösen Fussballhooligans ist den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten offensichtlich jedes Mittel recht.
Ob dabei rechtsstaatliche Prinzipien auf der Strecke bleiben oder nicht, ist Nebensache.



Bei allem Verständnis für den Ärger: Ladendiebstahl und Schwarzfahren setze ich nicht auf die gleiche Stufe wie
Steine und Flaschen gegen andere Menschen schmeissen und absichtliche Sachbeschädigungen, die in die Tausenden
von Franken gehen. Wie kommst Du denn darauf?
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon globus am 22.02.10 @ 13:22

Hallo wixer


Die Verurteilten wurden mittels Internetfahndung identifiziert. Ich dachte eine Internetfahndung ist nur bei SCHWEREN Delikten verhältnismässig und somit zulässig. Die 23 Urteile ergingen einzig wegen folgenden Tatbeständen:

- Landfriedensbruch
- Ruhestörung (!)
- unanständiges Benehmen (!)
- Übertretung allgemeiner Verbote
- Einsatz von pyrotechnischem Material

Die Verurteilten haben also weder Delikte gegen Leib und Leben noch Sachbeschädigungen begangen !
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon wixer am 22.02.10 @ 14:06

ok, globe

wenn keine schwereren delikte vorliegen sollten, sehe ich es ähnlich
("besonders ungebührliches Benehmen" oder sonstige "Übertretungen").
jedoch randalierer, die beträchtliche sachbeschädigungen verursachen
oder gar willkürlich gesundheit und leben ihrer mitmenschen bedrohen
(was bei solchen randalen leider oft zu sehen ist), würde ich niemals mit
einem ladendieb oder schwarzfahrer in einem atemzug erwähnen.
dennoch finde ich auch in diesen fällen den internetpranger eine für
einen rechtstaat ungeeignete methode.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Roger Kundert am 22.02.10 @ 15:33

wixer hat geschrieben:ok, globe

wenn keine schwereren delikte vorliegen sollten, sehe ich es ähnlich
("besonders ungebührliches Benehmen" oder sonstige "Übertretungen").
jedoch randalierer, die beträchtliche sachbeschädigungen verursachen
oder gar willkürlich gesundheit und leben ihrer mitmenschen bedrohen
(was bei solchen randalen leider oft zu sehen ist), würde ich niemals mit
einem ladendieb oder schwarzfahrer in einem atemzug erwähnen.
dennoch finde ich auch in diesen fällen den internetpranger eine für
einen rechtstaat ungeeignete methode.


Für einen Rechtsstaat ungeeignete Methoden? Na ja, willst Du lieder Mossad-Methoden, die unter dem Deckmantel Staat ausgeführt werden? Machen wir uns nichst vor, was Erfolg bringt, wird auch angewendet.
Grazie tanto Cillo, per sempre uno di noi! Curva Est, Zurigo
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Maloney am 22.02.10 @ 15:48

Roger Kundert hat geschrieben:Machen wir uns nichst vor, was Erfolg bringt, wird auch angewendet.

Man könnte auch wieder Dieben die Hände abhacken. Auch eine sehr effektive Methode aus dem goldenen Mittelalter, die leider irgendwie verloren ging...
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