din Vater hat geschrieben:Gewalt im Fussball
Tagebuch der Ratlosigkeit
Von Pascal Claude
Mit Alkoholverboten und einem falschen Hooliganbegriff ist der Fansubkultur nicht beizukommen.
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Die Gleichsetzung von Feuerwerk mit «gewalttätigem Verhalten» im Hooligangesetz (BWIS II) entpuppt sich als unüberwindbares Hindernis auf dem Weg zu einer Annäherung zwischen Ligen, Vereinen und Fans in den Kurven. Selbst Sicherheitsverantwortliche moderner Stadien wie die in Bern oder Basel halten es für einen grossen Fehler, die Pyrozünder zu Hooligans hochzustilisieren (wie eine im FC-Basel-Forum publizierte Bachelorarbeit der Uni Freiburg zeigt).
lapen hat geschrieben:im anhang der arbeit sind interviews mit dani wyler und den sicherheitsverantwortlichen von yb und bisel zu finden
din Vater hat geschrieben:Hier noch zwei amüsante Blog-Einträge von Daniel Ryser zur Leichtbier-Kakke des kjpd:
Carlsberg Hooligans
Carlsberg Hooligans, Teil 2
Von Daniel Ryser erscheint übrigens in Kürze das Buch: "Feld, Wald, Wiese. Hooligans in Zürich"
Infos: http://www.echtzeit.ch/buecher.php?id=66

globus hat geschrieben:Tagi von heute: "Luzern verurteilt 23 Fussball-Chaoten"
Die Verurteilten wurden mittels Internetfahndung identifiziert. Ich dachte eine Internetfahndung ist nur bei SCHWEREN Delikten verhältnismässig und somit zulässig. Die 23 Urteile ergingen wegen folgenden Tatbeständen:
- Landfriedensbruch
- Ruhestörung (!)
- unanständiges Benehmen (!)
- Übertretung allgemeiner Verbote
- Einsatz von pyrotechnischem Material
Das sind ja extrem schwere Delikte....
din Vater hat geschrieben:globus hat geschrieben:Tagi von heute: "Luzern verurteilt 23 Fussball-Chaoten"
Die Verurteilten wurden mittels Internetfahndung identifiziert. Ich dachte eine Internetfahndung ist nur bei SCHWEREN Delikten verhältnismässig und somit zulässig. Die 23 Urteile ergingen wegen folgenden Tatbeständen:
- Landfriedensbruch
- Ruhestörung (!)
- unanständiges Benehmen (!)
- Übertretung allgemeiner Verbote
- Einsatz von pyrotechnischem Material
Das sind ja extrem schwere Delikte....
Da kann man eigentlich nur die Standard-Meinung, des Blick-Lesers zitieren:
Dieses Hooligans-Pack muss mit aller Härte angepackt werden. Drastische Strafen
sind gefordert. Sofort ab in den Knast und bis sämtliche Schäden und der notwendige
Polizei-Einsatz bezahlt ist, dort schmoren lassen. Im weiteren muss dieser Hooligens-
Abschaum an den Pranger gestellt werden. Es ist unverständlich, warum hier immer
noch die Kuscheljustiz angewendet wird.
Istvan a kiraly hat geschrieben:Gibs ja wohl nicht.
Uebrigens am Sonntagmorgen (nach FCZ-Xam) klopfte die Bullerei an meine Haustüre. War nicht zuhaus, keine Ahnung was die wollten.
Auf dem Posten 4 hatten die auf alle Fälle auch keinen Plan. Was war jetzt die Scheisse??
globus hat geschrieben:Eigentlich müsste doch nun in Luzern auch bei vergleichbar "schweren" Delikten wie Ladendiebstahl oder Schwarzfahren das Mittel der Internetfahndung zur Identifizierung der Täter eingesetzt werden (Überwachungskameras gibt es ja genug). Das wäre doch konsequent, oder ? Wird aber (richtigerweise) nicht gemacht, weil unverhältnismässig.
Aber im Kampf gegen die bösen, bösen Fussballhooligans ist den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten offensichtlich jedes Mittel recht.
Ob dabei rechtsstaatliche Prinzipien auf der Strecke bleiben oder nicht, ist Nebensache.
wixer hat geschrieben:ok, globe
wenn keine schwereren delikte vorliegen sollten, sehe ich es ähnlich
("besonders ungebührliches Benehmen" oder sonstige "Übertretungen").
jedoch randalierer, die beträchtliche sachbeschädigungen verursachen
oder gar willkürlich gesundheit und leben ihrer mitmenschen bedrohen
(was bei solchen randalen leider oft zu sehen ist), würde ich niemals mit
einem ladendieb oder schwarzfahrer in einem atemzug erwähnen.
dennoch finde ich auch in diesen fällen den internetpranger eine für
einen rechtstaat ungeeignete methode.
Roger Kundert hat geschrieben:Machen wir uns nichst vor, was Erfolg bringt, wird auch angewendet.
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