Fansicht.ch

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Re: Fansicht.ch

Beitragvon bitzli am 14.02.12 @ 9:02

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/sta ... y/20525809

Es ist gut, dass da noch ein zweites Mal hingeschaut wurde.
Dass das Gericht jedoch den Pranger als 'öffentliche Blossstellung als mutmasslicher gewalttätiger Hooligan' als nicht persönlichkeitsverletzend beurteilt (nachdem Cortesi im entsprechenden Bericht davon spricht, dass keine 'Verwechslungsgefahr der Straftäter' besteht) ist allerdings ein Skandal. Mutmasslicher gewalttätiger Hooligan ist man also schon, wenn man sich in die Schlange vor dem Gästesektor stellt.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Colo am 14.02.12 @ 9:12

bitzli hat geschrieben:http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Dem-Mob-ausgeliefert-gewesen/story/20525809

Es ist gut, dass da noch ein zweites Mal hingeschaut wurde.
Dass das Gericht jedoch den Pranger als 'öffentliche Blossstellung als mutmasslicher gewalttätiger Hooligan' als nicht persönlichkeitsverletzend beurteilt (nachdem Cortesi im entsprechenden Bericht davon spricht, dass keine 'Verwechslungsgefahr der Straftäter' besteht) ist allerdings ein Skandal. Mutmasslicher gewalttätiger Hooligan ist man also schon, wenn man sich in die Schlange vor dem Gästesektor stellt.


sorry das kanns doch nicht sein, ein freigesprochener mann ist mit einem stadionverbot belegt das ist ja mal unterste schublade!
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon bepunkt am 14.02.12 @ 10:28

bitzli hat geschrieben:http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Dem-Mob-ausgeliefert-gewesen/story/20525809

Es ist gut, dass da noch ein zweites Mal hingeschaut wurde.
Dass das Gericht jedoch den Pranger als 'öffentliche Blossstellung als mutmasslicher gewalttätiger Hooligan' als nicht persönlichkeitsverletzend beurteilt (nachdem Cortesi im entsprechenden Bericht davon spricht, dass keine 'Verwechslungsgefahr der Straftäter' besteht) ist allerdings ein Skandal. Mutmasslicher gewalttätiger Hooligan ist man also schon, wenn man sich in die Schlange vor dem Gästesektor stellt.


Ebenso unverständlich ist, dass der Freigesprochene die Aufhebung des schweizweiten Stadionverbots und die Löschung aus der Hooligan-Datenbank selber beantragen muss: Wieso kann das nicht das Gericht direkt verfügen?

Das der Pranger als verhältnismässig und gerechtfertigt taxiert wird, offenbar auch für Personen, die keine Straftaten begehen, ist aber krass. Das zeigt mal wieder, dass die ganzen Persönlichkeitsrechte einfach egal sind und Fussballfans offenbar mindere Rechte geniessen als andere Personen. Das achso hervorragende Video- und Bildmaterial ist offenbar doch nicht so eindeutig und heilsbringend. Sensationell übrigens auch das den Freigesprochenen entlastete, dass er die Kapuze seines Kapuzenpullis nicht übergezogen hatte - wo sind wir hier eigentlich?
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon königsblau am 14.02.12 @ 11:51

Colo hat geschrieben:
bitzli hat geschrieben:http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Dem-Mob-ausgeliefert-gewesen/story/20525809

Es ist gut, dass da noch ein zweites Mal hingeschaut wurde.
Dass das Gericht jedoch den Pranger als 'öffentliche Blossstellung als mutmasslicher gewalttätiger Hooligan' als nicht persönlichkeitsverletzend beurteilt (nachdem Cortesi im entsprechenden Bericht davon spricht, dass keine 'Verwechslungsgefahr der Straftäter' besteht) ist allerdings ein Skandal. Mutmasslicher gewalttätiger Hooligan ist man also schon, wenn man sich in die Schlange vor dem Gästesektor stellt.


sorry das kanns doch nicht sein, ein freigesprochener mann ist mit einem stadionverbot belegt das ist ja mal unterste schublade!

Ärgerlich. Anscheinend hat man noch nicht gelernt, solche Stadionverbots-Anträge zu prüfen. So einfach ist es schlussendlich aber auch nicht. Hier wurde wohl einmal mehr, einfach einen Meldung von irgend einem Herrn X an Herrn Y zu Herrn Z weitergegeben, bis eigentlich gar niemand mehr weiss, wer was genau gemacht und wer dies dann gesehen hat. Auf der Meldung an den FCZ stehen dann einfach die üblichen "Gewaltanwendung gegen...", "Widerstand gegen...", "Gefährdung von..."-Standardsätze. Weiss ja eh niemand mehr irgendwas. Und richterlich wurde sowieso noch gar nichts nachgeprüft. Hier genügt oft eine kleine verwirrte Aussage von irgend einem borderliner-Security zu irgend einer Szene, die er zu sehen geglaubt hat; Und Tathergang, Täter und Opfer kommen dann automatisch hinzu. Dass der FCZ in solch undurchsichtigen Fällen nicht gleich eine eigene Task-Force für jeden Basler einsetzt; nicht unverständlich. Meistens geht es hier ja darum, die Unschuld zu beweisen. Es kann sich jeder seine Vorstellungen davon machen, wie schwierig es ist, zu beweisen, etwas NICHT gemacht zu haben.

Was mich aber so richtig hässig, macht, ist dass die Polizei hier anscheinend schalten, walten und uns anlügen kann, wie sie will.
Wenn eine Internet-Fahndung zulässig sein soll, wenn jemand in einem Eingang steht und weder links noch rechts kann (und nachweislich auch nichts anderes macht), frage ich mich ernsthaft, was für Leute für solche Auswertungen zuständig sind. Die werden die Szenen mit diesesem Mann wohl stundenlang hin- und zurückgespult haben. Was denken sich solche Polizisten eigentlich dabei, wenn sie nach vier Stunden Sichtung des Videomaterials zum "Mann mit der Kapuze, verdächtige Person Nr. 353x-P3", plötzlich finden; So – den tun wir jetzt auf die Internet-Fahndung. Was geht bei denen ab? Das würde mich wirklich mal wunder nehmen. Und was genau hat hier eigentlich die Staatsanwaltschaft gemacht, welche den Auftrag für die Internet-Fahnung gegeben habt? Haben diese Leute tatsächlich das selbe – also nichts – gesehen, wie die Polizisten?

Wenn Herr Cortesi schreibt:
Marco Cortesi betont jedoch, dass das Mittel der öffentlichen Fahndung auch in Zukunft nur selten eingesetzt werde: «Nur wenn alle anderen polizeilichen Mittel zur Täteridentifikation ausgeschöpft sind und das Bildmaterial so deutlich ist, dass keine Verwechslungsgefahr der Straftäter besteht, stellen wir die Fotos online.» Ausserdem müsse auf den Foto- und Videoaufnahmen eine Straftat erkennbar sein, die mit der gesuchten Person in Zusammenhang gebracht werden kann und ein Auftrag der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vorliegen, so der Mediensprecher der Stadtpolizei weiter.

und man dann nachher liest:
Das Bezirksgericht fällte nach kurzer Beratung einen Freispruch. Bezogen auf den Beschuldigten sehe man auf den Fotos «so gut wie nichts». Und auf der Videosequenz sei bloss zu erkennen, dass der Mann eine «Wegwärts-Bewegung» mache – weg vom Mob. Angesichts der damaligen örtlichen Verhältnisse sei «gar keine Ausweichmöglichkeit» vorhanden gewesen.

...dann krieg ich nur noch die Krise. Das geht schlicht gar nicht.

Leider geht das eben doch. Und somit; bis zur nächsten Internet-Fahndung, wenn es wieder heisst:
«Nur wenn alle anderen polizeilichen Mittel zur Täteridentifikation ausgeschöpft sind und das Bildmaterial so deutlich ist, dass keine Verwechslungsgefahr der Straftäter besteht, stellen wir die Fotos online.»
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon demi am 14.02.12 @ 13:15

Der Staatsanwalt Edwin Lüscher ist der willfährige Handlanger der ganzen Law & Order Fanatiker. Er ist bekannt dafür jeden Fall bei dem es um Fussball geht an sich zu nehmen und jeden Wisch ungeprüft zu unterschreiben der ihm von der Dienststelle Hooliganismus der StaPo vorgelegt wird. Die Vorgehensweise ist immer dieselbe : Rayonverbote werden sofort ausgesprochen, dem Verein wird ein Brieflein zugeschickt mit den von Königsblau angesprochenen Anschuldigungen, dieser Spricht unter dem Eindruck es hier mit einem ganz schlimmen Finger zu tun zu haben ein SV aus. Später werden dann die meisten Anschuldigungen Sang und Klanglos fallen gelassen und nur die Sachen welche von den bekannten Gummiparagraphen irgendwie abgedeckt werden bleiben bestehen. Mit der ersten Anhörung beim Staatsanwalt wird meistens genau solange zugewartet bis das Rayonverbot abgelaufen ist so das man auch bei offensichtlicher Unschuld keine Chance hat gegen das SV vorzugehen. (Hier ausnahmsweise nicht geschehen). Bei der Anhörung beim Staatsanwalt legt dieser einem dann wie im vorliegenden Fall das akzeptieren eines Strafbefehls ans Herz um die möglichen Kosten eines Gerichtsverfahrens zu umgehen. Bei einem von Staatsanwalt ausgesprochenen Strafbefehl hat dieser keine Beweise zu erbringen da man mit seiner Unterschrift seine Schuld anerkennt.

Um gegen ein Rayonverbot vorzugehen gibt es die Möglichkeit bei einem Gericht Beschwerde einzureichen, damit nimmt man aber in jedem Fall hohe Verfahrens- und Anwaltskosten in Kauf welche sich nicht jeder leisten kann. Hat man Glück und das Rayonverbot wird aufgehoben oder stark abgeschwächt übernimmt das Gericht die Kosten. ( In der Anfangszeit der BWIS Massnahmen war dies meistens der Fall weil die Verfügungen derart schlampig verfasst und unzureichend begründet waren). Hat man Pech bleibt man auf den Kosten sitzen, hat aber noch die Möglichkeit das ganze an die nächste Instanz weiter zu ziehen. Wieder mit grossen finanziellen Risiken.

Die Zürcher Justiz betreibt hier ganz Bewusst eine Aufweichung von rechtstaatlichen Prinzipien wie Unschuldsvermutung, Verhältnismässigkeit und insbesondere der Gewaltentrennung welche eigentlich vorsieht das Polizeilich beantragte Zwangsmassnahmen von einem Zwangsmassnahmengericht (früher Untersuchungsrichter) geprüft werden. Dass diese Prüfung, wenn überhaupt, nicht fair abläuft legen diverse grobe Verletzungen der Verhältnissmässigkeit in der Vergangenheit nahe: Hausdurchsuchungen bei Verdacht auf Landfriedensbruch, Verhaftungen am Arbeitsplatz bei Verdacht auf ein Vergehen, mehrwöchige Beugehaft bei Aussageverweigerung, begründet durch eine nachweislich nicht gegebene Kollusionsgefahr usw. Die krasse rechtliche Benachteiligung von Fussballfans hat System.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon RINGO am 14.02.12 @ 13:53

königsblau hat geschrieben: Es kann sich jeder seine Vorstellungen davon machen, wie schwierig es ist, zu beweisen, etwas NICHT gemacht zu haben.

Wir sind doch nicht in den Staaten! Sprich die Schuld muss dir bewiesen werden und nicht umgekehrt.

Der FCB soll dem unbescholtenen Fan gefälligst Rechtshilfe leisten, da muss dringendst geklagt werden, am besten auch noch gegen das Stadionmanagement. Eine Abfindung von 1000.- scheint mir da sowieso etwas tief gegriffen, es soll auch schon Leute gegeben haben, die für so was ihren Job verloren haben (Rufmord).
Ich sehe es aber auch positiv. Der Fall steht exemplarisch für die Willkür, die gegen Fans angewandt wird, der eine oder andere Politiker sollte das etwas wachrütteln. Hmm, schön wärs...

Edith: Der Staatsanwalt ist wahrscheinlich Vegetarier.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon din Vater am 14.02.12 @ 14:36

RINGO hat geschrieben:
königsblau hat geschrieben: Es kann sich jeder seine Vorstellungen davon machen, wie schwierig es ist, zu beweisen, etwas NICHT gemacht zu haben.

Wir sind doch nicht in den Staaten! Sprich die Schuld muss dir bewiesen werden und nicht umgekehrt.


Das hat nichts mit den Staaten zu tun, sondern mit Privatrecht: Beim Stadionverbot handelt es sich um eine rein privatrechtliche Massnahme, welche in etwa die gleiche Bedeutung hat wie ein Hausverbot in einer Beiz oder einer Disco. Der Erteiler des Verbots hat keine Begründungspflicht.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon K 6 M am 14.02.12 @ 15:04

din Vater hat geschrieben:
RINGO hat geschrieben:
königsblau hat geschrieben: Es kann sich jeder seine Vorstellungen davon machen, wie schwierig es ist, zu beweisen, etwas NICHT gemacht zu haben.

Wir sind doch nicht in den Staaten! Sprich die Schuld muss dir bewiesen werden und nicht umgekehrt.


Das hat nichts mit den Staaten zu tun, sondern mit Privatrecht: Beim Stadionverbot handelt es sich um eine rein privatrechtliche Massnahme, welche in etwa die gleiche Bedeutung hat wie ein Hausverbot in einer Beiz oder einer Disco. Der Erteiler des Verbots hat keine Begründungspflicht.


Beim Rayonverbot jedoch nicht. Und auch dort geht die Polizei mit der selben Masche vor.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Colo am 14.02.12 @ 17:32

K 6 M hat geschrieben:
din Vater hat geschrieben:
RINGO hat geschrieben:
königsblau hat geschrieben: Es kann sich jeder seine Vorstellungen davon machen, wie schwierig es ist, zu beweisen, etwas NICHT gemacht zu haben.

Wir sind doch nicht in den Staaten! Sprich die Schuld muss dir bewiesen werden und nicht umgekehrt.


Das hat nichts mit den Staaten zu tun, sondern mit Privatrecht: Beim Stadionverbot handelt es sich um eine rein privatrechtliche Massnahme, welche in etwa die gleiche Bedeutung hat wie ein Hausverbot in einer Beiz oder einer Disco. Der Erteiler des Verbots hat keine Begründungspflicht.


Beim Rayonverbot jedoch nicht. Und auch dort geht die Polizei mit der selben Masche vor.


dort muss mann glaubs ein brief schreiben und akteneinsicht verlangen.... ich hab einfach das gefühl wenn das rayonverbot fällt sollte das stadionverbot logischerweise auch fallen? weil dann ist man sozusagen schludfrei und die fussballclubs wollen ja die friedlichen leute im stadion....
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon bepunkt am 14.02.12 @ 23:41

Schweiz Aktuell hat sich dem Thema angenommen.

http://www.videoportal.sf.tv/video?id=a22129df-845a-4dd2-a780-d252ef976eee;DCSext.zugang=videoportal_sendungsuebersicht

Zunächst noch mal etwas zum Freispruch des Basler Fans, der im Beitrag auch zu Wort kommt (und sein Anwalt). Dann labert einer vom Blick am Abend, die die Bilder auch veröffentlicht haben, etwas von wegen: Wer zum Fussball geht wird sowieso gefilmt und befindet sich an einem öffentlichen Ort, deswegen sei es (ZITAT!) "Heuchelei" wenn man sich über die Veröffentlichung von Fahndungsbilder beklage. Darüber das sie einen Unschuldigen abgedruckt und als Straftäter hingestellt haben, verliert er kein Wort. Dann kommt Cortesi zu Wort, rattert noch mal runter, wie sorgfältig die Polizei vorgeht und das es nur das allerletzte Mittel sei und so. Darauf angesprochen, dass einer freigesprochen wird, will und kann er sich dann nicht äussern. Und zuletzt kommt Canepa zu Wort, der den eigenmächtig angewandten Internetpranger verteidigt.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon sitem achzgi am 15.02.12 @ 8:23

bepunkt hat geschrieben:Schweiz Aktuell hat sich dem Thema angenommen.

http://www.videoportal.sf.tv/video?id=a22129df-845a-4dd2-a780-d252ef976eee;DCSext.zugang=videoportal_sendungsuebersicht

Zunächst noch mal etwas zum Freispruch des Basler Fans, der im Beitrag auch zu Wort kommt (und sein Anwalt). Dann labert einer vom Blick am Abend, die die Bilder auch veröffentlicht haben, etwas von wegen: Wer zum Fussball geht wird sowieso gefilmt und befindet sich an einem öffentlichen Ort, deswegen sei es (ZITAT!) "Heuchelei" wenn man sich über die Veröffentlichung von Fahndungsbilder beklage. Darüber das sie einen Unschuldigen abgedruckt und als Straftäter hingestellt haben, verliert er kein Wort. Dann kommt Cortesi zu Wort, rattert noch mal runter, wie sorgfältig die Polizei vorgeht und das es nur das allerletzte Mittel sei und so. Darauf angesprochen, dass einer freigesprochen wird, will und kann er sich dann nicht äussern. Und zuletzt kommt Canepa zu Wort, der den eigenmächtig angewandten Internetpranger verteidigt.


hast du was anderes erwartet? wir sind doch eh immer in der minderheit, uns glaubt per se keiner mehr. obwohl ich mir sage, dass es sinnlos ist, sich darüber aufzuregen, regts mi jedesmal vo neuem uf - grmpfereri!
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Beitragvon bitzli am 15.02.12 @ 12:47

sitem achzgi hat geschrieben:
bepunkt hat geschrieben:Schweiz Aktuell hat sich dem Thema angenommen.

http://www.videoportal.sf.tv/video?id=a22129df-845a-4dd2-a780-d252ef976eee;DCSext.zugang=videoportal_sendungsuebersicht

Zunächst noch mal etwas zum Freispruch des Basler Fans, der im Beitrag auch zu Wort kommt (und sein Anwalt). Dann labert einer vom Blick am Abend, die die Bilder auch veröffentlicht haben, etwas von wegen: Wer zum Fussball geht wird sowieso gefilmt und befindet sich an einem öffentlichen Ort, deswegen sei es (ZITAT!) "Heuchelei" wenn man sich über die Veröffentlichung von Fahndungsbilder beklage. Darüber das sie einen Unschuldigen abgedruckt und als Straftäter hingestellt haben, verliert er kein Wort. Dann kommt Cortesi zu Wort, rattert noch mal runter, wie sorgfältig die Polizei vorgeht und das es nur das allerletzte Mittel sei und so. Darauf angesprochen, dass einer freigesprochen wird, will und kann er sich dann nicht äussern. Und zuletzt kommt Canepa zu Wort, der den eigenmächtig angewandten Internetpranger verteidigt.


hast du was anderes erwartet? wir sind doch eh immer in der minderheit, uns glaubt per se keiner mehr. obwohl ich mir sage, dass es sinnlos ist, sich darüber aufzuregen, regts mi jedesmal vo neuem uf - grmpfereri!


Die Glaubwürdigkeit des richterlichen Urteils wird nirgends in Zweifel gezogen - es ist ganz einfach egal!

Der gute Herr Cavalli vom Blick redet davon, man müsse sich über das eigene Foto auf dem Internetpranger nicht wundern, wenn man sich als 'Vermummter oder anderer' neben einem Petardenwerfer fotografieren lasse ... und ändert so die Optik gewaltig: man ist aus dieser Warte schon kriminell, wenn man sich am gleichen Ort aufhält. Der Basler braucht sich nicht dahinzustellen wo das öffentliche Auge nur Krawalle sieht. Wenn man weiss, Fussball hat ein schlechtes Image, dann ist man selber schuld wenn man hingeht. (... Will man trotzdem hingehen, sollte man sich besser vermummen ...)

Für den Widerspruch zwischen öffentlich behaupteter Schuld und juristisch nachgewiesener Unschuld sind die Skiferien des Staatsanwalts das Beste, was passieren konnte. Bananenrepublik!
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon südkurve wescht am 16.02.12 @ 12:46

Habe das Video angeschaut, ist also nichts für schwache Nerven. Im Untertitel heissts auch: "Mit Hochdruck gegen Hooligans: Der «Wasserwerfer 10'000» könnte Randalierer bald das Fürchten lehren."

Früher hiess es noch "Sex sells" heute sind wir die sexy jungs, die den Verkaufsmotor zum Laufen bringen.


http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/ve ... y/27172777
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Beitragvon Libanese Blonde am 16.02.12 @ 12:49

südkurve wescht hat geschrieben:Habe das Video angeschaut, ist also nichts für schwache Nerven. Im Untertitel heissts auch: "Mit Hochdruck gegen Hooligans: Der «Wasserwerfer 10'000» könnte Randalierer bald das Fürchten lehren."

Früher hiess es noch "Sex sells" heute sind wir die sexy jungs, die den Verkaufsmotor zum Laufen bringen.


http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/ve ... y/27172777

muahahaha än uhuere pfüdisprutz. ä entsprechendi antwort heti glaub im sack...
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Beitragvon Charlie Brown am 16.02.12 @ 12:51

der Name ist lustig. Sollte der nicht Wasserwerfer 12 heissen? So wie Gamelle 93 oder so chabis.
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Beitragvon din Vater am 16.02.12 @ 12:53

bitzli hat geschrieben:http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Dem-Mob-ausgeliefert-gewesen/story/20525809


Noch ein Detail zu den Ausschreitungen. Der Tagi schreibt: »Der Sachschaden, von der Polizei zuerst auf 150'000 Franken geschätzt, belief sich auf über 90'000 Franken.«

Ich kann mich noch gut erinnern, dass damals in allen Zeitungen die Zahl 200'000 Franken Sachschäden kolportiert wurde. Die 20min Printausgabe hat diese Zahl auch noch beim Artikel zum Freispruch geschrieben, wohl trotz besserem Wissen. Erinnert mich irgendwie ein wenig an die SBB-Geschichte. Einfach mal was behaupten, auch wenn die Zahl schlussendlich mehr als 2x mal kleiner ist.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Libanese Blonde am 16.02.12 @ 12:59

Charlie Brown hat geschrieben:der Name ist lustig. Sollte der nicht Wasserwerfer 12 heissen? So wie Gamelle 93 oder so chabis.

die zahl kommt nicht von ungefähr sondern entspricht der anzahl opfer, die durch seinen einsatz geschädigt werden könnten.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon südkurve wescht am 16.02.12 @ 13:08

Nee, aus gut informierten Quellen weiss ich zufällig, dass das 10000 etwas mit dem Blaulicht zu tun hat. Es dreht sich 10000 x pro Minute, was Europarekord ist, während die Sirene nicht gleichgeschaltet ist und eine niederere Taktrate aufweist. Dies bewirkt wiederum bei den Hooligans einen sogenannten "Flash-stop-realizer", sie bleiben eine hundertstel Sekunde verdutzt stehen und ihr Hirn kann die verschiedenen Frequenzraten nicht sofort miteinander verbinden. Dadurch hat die Obrigkeit (die Guten) diesen entschiedenden Vorteil um die Hooligans (die Bösen) anzuspritzen :-).
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon duja am 16.02.12 @ 14:16

din Vater hat geschrieben:
bitzli hat geschrieben:http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Dem-Mob-ausgeliefert-gewesen/story/20525809


Noch ein Detail zu den Ausschreitungen. Der Tagi schreibt: »Der Sachschaden, von der Polizei zuerst auf 150'000 Franken geschätzt, belief sich auf über 90'000 Franken.«

Ich kann mich noch gut erinnern, dass damals in allen Zeitungen die Zahl 200'000 Franken Sachschäden kolportiert wurde. Die 20min Printausgabe hat diese Zahl auch noch beim Artikel zum Freispruch geschrieben, wohl trotz besserem Wissen. Erinnert mich irgendwie ein wenig an die SBB-Geschichte. Einfach mal was behaupten, auch wenn die Zahl schlussendlich mehr als 2x mal kleiner ist.


Das ist mir auch aufgefallen. Aber auch abgesehen von 20min: Ist es üblich, dass die Polizei bei solchen Schätzungen um bis zu 60'000 Franken daneben liegt? Oder ist man bei Fussballfans einfach "optimistischer"?
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon JohnyJLucky am 16.02.12 @ 14:24

duja hat geschrieben:
din Vater hat geschrieben:
bitzli hat geschrieben:http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Dem-Mob-ausgeliefert-gewesen/story/20525809


Noch ein Detail zu den Ausschreitungen. Der Tagi schreibt: »Der Sachschaden, von der Polizei zuerst auf 150'000 Franken geschätzt, belief sich auf über 90'000 Franken.«

Ich kann mich noch gut erinnern, dass damals in allen Zeitungen die Zahl 200'000 Franken Sachschäden kolportiert wurde. Die 20min Printausgabe hat diese Zahl auch noch beim Artikel zum Freispruch geschrieben, wohl trotz besserem Wissen. Erinnert mich irgendwie ein wenig an die SBB-Geschichte. Einfach mal was behaupten, auch wenn die Zahl schlussendlich mehr als 2x mal kleiner ist.


Das ist mir auch aufgefallen. Aber auch abgesehen von 20min: Ist es üblich, dass die Polizei bei solchen Schätzungen um bis zu 60'000 Franken daneben liegt? Oder ist man bei Fussballfans einfach "optimistischer"?


ich will da nicht reinrede oder die übertreibung gutheissen, aber ich gehn davon aus das ist wie bei der versicherung. bei meinem unfall gab der experte an das der maximal schaden 29k betragen wird. aber das behinhaltet schäden am fahrzeug die er nicht sehen konnte und nur durch die theoretische unfallhersach glaubte das teile beschädigt sein könnten. Am schluss betrug die reperatur nur 10k weniger als berrechnet.

So nehme ich es an ist es auch hier gelaufen.
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du hasst en jesicht wie en paar Latschen, rein tretten, wohlfühln.
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon omfgyeah am 16.02.12 @ 15:36

Charlie Brown hat geschrieben:der Name ist lustig. Sollte der nicht Wasserwerfer 12 heissen? So wie Gamelle 93 oder so chabis.


Mir würd 200'000 no gfalle..
tico4ever hat geschrieben:So etwas kann doch nicht sein?! Das ist ja wie in einem 3.Welt-Forum..
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Colo am 24.02.12 @ 11:44

Stimmt das, wenn die Polizei will kann auch bei einem der freispruch das Rayonverbot erhalten bleiben?
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