bitzli hat geschrieben:http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Dem-Mob-ausgeliefert-gewesen/story/20525809
Es ist gut, dass da noch ein zweites Mal hingeschaut wurde.
Dass das Gericht jedoch den Pranger als 'öffentliche Blossstellung als mutmasslicher gewalttätiger Hooligan' als nicht persönlichkeitsverletzend beurteilt (nachdem Cortesi im entsprechenden Bericht davon spricht, dass keine 'Verwechslungsgefahr der Straftäter' besteht) ist allerdings ein Skandal. Mutmasslicher gewalttätiger Hooligan ist man also schon, wenn man sich in die Schlange vor dem Gästesektor stellt.
bitzli hat geschrieben:http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Dem-Mob-ausgeliefert-gewesen/story/20525809
Es ist gut, dass da noch ein zweites Mal hingeschaut wurde.
Dass das Gericht jedoch den Pranger als 'öffentliche Blossstellung als mutmasslicher gewalttätiger Hooligan' als nicht persönlichkeitsverletzend beurteilt (nachdem Cortesi im entsprechenden Bericht davon spricht, dass keine 'Verwechslungsgefahr der Straftäter' besteht) ist allerdings ein Skandal. Mutmasslicher gewalttätiger Hooligan ist man also schon, wenn man sich in die Schlange vor dem Gästesektor stellt.
Colo hat geschrieben:bitzli hat geschrieben:http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Dem-Mob-ausgeliefert-gewesen/story/20525809
Es ist gut, dass da noch ein zweites Mal hingeschaut wurde.
Dass das Gericht jedoch den Pranger als 'öffentliche Blossstellung als mutmasslicher gewalttätiger Hooligan' als nicht persönlichkeitsverletzend beurteilt (nachdem Cortesi im entsprechenden Bericht davon spricht, dass keine 'Verwechslungsgefahr der Straftäter' besteht) ist allerdings ein Skandal. Mutmasslicher gewalttätiger Hooligan ist man also schon, wenn man sich in die Schlange vor dem Gästesektor stellt.
sorry das kanns doch nicht sein, ein freigesprochener mann ist mit einem stadionverbot belegt das ist ja mal unterste schublade!
Marco Cortesi betont jedoch, dass das Mittel der öffentlichen Fahndung auch in Zukunft nur selten eingesetzt werde: «Nur wenn alle anderen polizeilichen Mittel zur Täteridentifikation ausgeschöpft sind und das Bildmaterial so deutlich ist, dass keine Verwechslungsgefahr der Straftäter besteht, stellen wir die Fotos online.» Ausserdem müsse auf den Foto- und Videoaufnahmen eine Straftat erkennbar sein, die mit der gesuchten Person in Zusammenhang gebracht werden kann und ein Auftrag der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vorliegen, so der Mediensprecher der Stadtpolizei weiter.
Das Bezirksgericht fällte nach kurzer Beratung einen Freispruch. Bezogen auf den Beschuldigten sehe man auf den Fotos «so gut wie nichts». Und auf der Videosequenz sei bloss zu erkennen, dass der Mann eine «Wegwärts-Bewegung» mache – weg vom Mob. Angesichts der damaligen örtlichen Verhältnisse sei «gar keine Ausweichmöglichkeit» vorhanden gewesen.
«Nur wenn alle anderen polizeilichen Mittel zur Täteridentifikation ausgeschöpft sind und das Bildmaterial so deutlich ist, dass keine Verwechslungsgefahr der Straftäter besteht, stellen wir die Fotos online.»
königsblau hat geschrieben: Es kann sich jeder seine Vorstellungen davon machen, wie schwierig es ist, zu beweisen, etwas NICHT gemacht zu haben.
RINGO hat geschrieben:königsblau hat geschrieben: Es kann sich jeder seine Vorstellungen davon machen, wie schwierig es ist, zu beweisen, etwas NICHT gemacht zu haben.
Wir sind doch nicht in den Staaten! Sprich die Schuld muss dir bewiesen werden und nicht umgekehrt.
din Vater hat geschrieben:RINGO hat geschrieben:königsblau hat geschrieben: Es kann sich jeder seine Vorstellungen davon machen, wie schwierig es ist, zu beweisen, etwas NICHT gemacht zu haben.
Wir sind doch nicht in den Staaten! Sprich die Schuld muss dir bewiesen werden und nicht umgekehrt.
Das hat nichts mit den Staaten zu tun, sondern mit Privatrecht: Beim Stadionverbot handelt es sich um eine rein privatrechtliche Massnahme, welche in etwa die gleiche Bedeutung hat wie ein Hausverbot in einer Beiz oder einer Disco. Der Erteiler des Verbots hat keine Begründungspflicht.
K 6 M hat geschrieben:din Vater hat geschrieben:RINGO hat geschrieben:königsblau hat geschrieben: Es kann sich jeder seine Vorstellungen davon machen, wie schwierig es ist, zu beweisen, etwas NICHT gemacht zu haben.
Wir sind doch nicht in den Staaten! Sprich die Schuld muss dir bewiesen werden und nicht umgekehrt.
Das hat nichts mit den Staaten zu tun, sondern mit Privatrecht: Beim Stadionverbot handelt es sich um eine rein privatrechtliche Massnahme, welche in etwa die gleiche Bedeutung hat wie ein Hausverbot in einer Beiz oder einer Disco. Der Erteiler des Verbots hat keine Begründungspflicht.
Beim Rayonverbot jedoch nicht. Und auch dort geht die Polizei mit der selben Masche vor.
bepunkt hat geschrieben:Schweiz Aktuell hat sich dem Thema angenommen.
http://www.videoportal.sf.tv/video?id=a22129df-845a-4dd2-a780-d252ef976eee;DCSext.zugang=videoportal_sendungsuebersicht
Zunächst noch mal etwas zum Freispruch des Basler Fans, der im Beitrag auch zu Wort kommt (und sein Anwalt). Dann labert einer vom Blick am Abend, die die Bilder auch veröffentlicht haben, etwas von wegen: Wer zum Fussball geht wird sowieso gefilmt und befindet sich an einem öffentlichen Ort, deswegen sei es (ZITAT!) "Heuchelei" wenn man sich über die Veröffentlichung von Fahndungsbilder beklage. Darüber das sie einen Unschuldigen abgedruckt und als Straftäter hingestellt haben, verliert er kein Wort. Dann kommt Cortesi zu Wort, rattert noch mal runter, wie sorgfältig die Polizei vorgeht und das es nur das allerletzte Mittel sei und so. Darauf angesprochen, dass einer freigesprochen wird, will und kann er sich dann nicht äussern. Und zuletzt kommt Canepa zu Wort, der den eigenmächtig angewandten Internetpranger verteidigt.
sitem achzgi hat geschrieben:bepunkt hat geschrieben:Schweiz Aktuell hat sich dem Thema angenommen.
http://www.videoportal.sf.tv/video?id=a22129df-845a-4dd2-a780-d252ef976eee;DCSext.zugang=videoportal_sendungsuebersicht
Zunächst noch mal etwas zum Freispruch des Basler Fans, der im Beitrag auch zu Wort kommt (und sein Anwalt). Dann labert einer vom Blick am Abend, die die Bilder auch veröffentlicht haben, etwas von wegen: Wer zum Fussball geht wird sowieso gefilmt und befindet sich an einem öffentlichen Ort, deswegen sei es (ZITAT!) "Heuchelei" wenn man sich über die Veröffentlichung von Fahndungsbilder beklage. Darüber das sie einen Unschuldigen abgedruckt und als Straftäter hingestellt haben, verliert er kein Wort. Dann kommt Cortesi zu Wort, rattert noch mal runter, wie sorgfältig die Polizei vorgeht und das es nur das allerletzte Mittel sei und so. Darauf angesprochen, dass einer freigesprochen wird, will und kann er sich dann nicht äussern. Und zuletzt kommt Canepa zu Wort, der den eigenmächtig angewandten Internetpranger verteidigt.
hast du was anderes erwartet? wir sind doch eh immer in der minderheit, uns glaubt per se keiner mehr. obwohl ich mir sage, dass es sinnlos ist, sich darüber aufzuregen, regts mi jedesmal vo neuem uf - grmpfereri!
südkurve wescht hat geschrieben:Habe das Video angeschaut, ist also nichts für schwache Nerven. Im Untertitel heissts auch: "Mit Hochdruck gegen Hooligans: Der «Wasserwerfer 10'000» könnte Randalierer bald das Fürchten lehren."
Früher hiess es noch "Sex sells" heute sind wir die sexy jungs, die den Verkaufsmotor zum Laufen bringen.
http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/ve ... y/27172777
bitzli hat geschrieben:http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Dem-Mob-ausgeliefert-gewesen/story/20525809
Charlie Brown hat geschrieben:der Name ist lustig. Sollte der nicht Wasserwerfer 12 heissen? So wie Gamelle 93 oder so chabis.
din Vater hat geschrieben:bitzli hat geschrieben:http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Dem-Mob-ausgeliefert-gewesen/story/20525809
Noch ein Detail zu den Ausschreitungen. Der Tagi schreibt: »Der Sachschaden, von der Polizei zuerst auf 150'000 Franken geschätzt, belief sich auf über 90'000 Franken.«
Ich kann mich noch gut erinnern, dass damals in allen Zeitungen die Zahl 200'000 Franken Sachschäden kolportiert wurde. Die 20min Printausgabe hat diese Zahl auch noch beim Artikel zum Freispruch geschrieben, wohl trotz besserem Wissen. Erinnert mich irgendwie ein wenig an die SBB-Geschichte. Einfach mal was behaupten, auch wenn die Zahl schlussendlich mehr als 2x mal kleiner ist.
duja hat geschrieben:din Vater hat geschrieben:bitzli hat geschrieben:http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Dem-Mob-ausgeliefert-gewesen/story/20525809
Noch ein Detail zu den Ausschreitungen. Der Tagi schreibt: »Der Sachschaden, von der Polizei zuerst auf 150'000 Franken geschätzt, belief sich auf über 90'000 Franken.«
Ich kann mich noch gut erinnern, dass damals in allen Zeitungen die Zahl 200'000 Franken Sachschäden kolportiert wurde. Die 20min Printausgabe hat diese Zahl auch noch beim Artikel zum Freispruch geschrieben, wohl trotz besserem Wissen. Erinnert mich irgendwie ein wenig an die SBB-Geschichte. Einfach mal was behaupten, auch wenn die Zahl schlussendlich mehr als 2x mal kleiner ist.
Das ist mir auch aufgefallen. Aber auch abgesehen von 20min: Ist es üblich, dass die Polizei bei solchen Schätzungen um bis zu 60'000 Franken daneben liegt? Oder ist man bei Fussballfans einfach "optimistischer"?
Charlie Brown hat geschrieben:der Name ist lustig. Sollte der nicht Wasserwerfer 12 heissen? So wie Gamelle 93 oder so chabis.
tico4ever hat geschrieben:So etwas kann doch nicht sein?! Das ist ja wie in einem 3.Welt-Forum..
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